5 mm
Abb.4: Korrekte Ausrichtung der Elektrode
5.5 R einigung und Instandhal-
tung durch qualifizierte
Personen
Wartungsarbeiten, die nicht in Kapi-
tel 5.2 - 5.3 aufgeführt sind, dürfen nur
durch das ROWI Service-Center (siehe
Kapitel 6) durchgeführt werden. Bei War-
tungsarbeiten innerhalb der ersten 24
Monate, die von nicht durch ROWI au-
torisierten Personen und Unternehmen
durchgeführt wurden, verfallen sämtli-
che Gewährleistungsansprüche.
5.6 W iederkehrende Prüfung
Das Gas-Heizgerät ist im gewerblichen
Bereich wiederkehrend alle 2 Jahre durch
Fachleute/Fachfirmen prüfen zu lassen.
Im privaten Bereich kann man dieser Vor-
gehensweise auf freiwilliger Basis folgen.
Dazu können Sie die Anforderungen so-
wie die Vorlage einer Prüfbescheinigung
auf unserer Webseite www.rowi.de her-
unterladen und anwenden.
6. Gewährleistung
6.1 U mfang
R OWI räumt dem Eigentümer dieses
Produktes eine Gewährleistung von 24
Monaten ab Kaufdatum ein. In diesem
Zeitraum werden an dem Gerät festge-
stellte Material- oder Produktionsfehler
vom ROWI Service-Center kostenlos be-
hoben.
Ausgeschlossen von der Gewährleistung
sind Fehler, die nicht auf Material- oder
Produktionsfehlern beruhen, z. B.
Transportschäden jeglicher Art
F ehler infolge unsachgemäßer Instal-
lation/Inbetriebnahme
F ehler infolge eines nicht bestim-
mungsgemäßen Gebrauchs
F ehler infolge vorschriftswidriger Be-
handlung
F ehler infolge unsachgemäß ausge-
führter Reparaturen oder Repara-
turversuchen durch nicht von ROWI
autorisierte Personen und/oder Un-
ternehmen
N ormaler
betriebsbedingter
schleiß
Reinigung von Komponenten
A npassung an national unterschied-
liche, technische oder sicherheits-
relevante Anforderungen wenn das
Produkt nicht in dem Land eingesetzt
wird, für das es technisch konzipiert
und hergestellt worden ist.
Ferner übernehmen wir keine Gewähr-
leistung für Geräte, deren Serien-Num-
mer verfälscht, verändert oder entfernt
wurde. Ein Gewährleistungsanspruch er-
lischt auch, wenn in das Gerät Teile ein-
gebaut werden, die nicht von der ROWI
Vertrieb GmbH zugelassen sind.
Ansprüche, die über die kostenlose Feh-
lerbeseitigung hinausgehen, wie z. B.
Schadensersatz-Ansprüche sind nicht Be-
standteil des Gewährleistungsumfanges.
Ver-
DE
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