Ausblasseite
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Tab.2: Mindest-Sicherheitsabstände
Achtung Gefahr!
Richten Sie die Ausblasseite niemals
auf die Gasflasche.
Die Prüfung des Gas-Heizgebläses im ge-
werblichen Bereich muss von einer befä-
higten Person auf ihre ordnungsgemäße
Installation, Aufstellung und Beschaffen-
heit sowie Dichtheit und Funktion ge-
prüft werden.
D ie erste Prüfung hat vor der Inbe-
triebnahme und danach wiederkeh-
renden festgelegten Prüfintervallen zu
erfolgen.
I n der Praxis haben sich z.B. für orts-
veränderliche Flüssiggasgeräte Prüfin-
tervalle von max. 2 Jahren bewährt.
D ie Ergebnisse der Prüfung sind in
einer Prüfbescheinigung z.B. nach
DGUV Grundsatz 310-003 oder DGUV
Grundsatz 310-005 zu dokumentieren
und an der Verwendungsstelle aufzu-
bewahren.
Achtung Gefahr!
Betreiben Sie das Gerät nicht in Räu-
men, in denen sich Farb- und/oder
Staubnebel befindet.
DE
12/28
mind. 3,5 m
mind. 1,0 m
mind. 2,0 m
3.5 M ontage und Installation
3.5.1 M ontage des Druckreg-
lers
Wichtige Information!
Vergewissern Sie sich, dass die Dichtung
des Gashahngewindes in der Gasflasche
(gilt für CH: Dichtung im Eingangsan-
schluss des Druckreglers) unbeschädigt
und in einwandfreiem Zustand ist.
1. S chließen Sie den Gasschlauch am
Gasanschluss des Heizgebläses an,
indem Sie die Überwurfmutter des
Gasschlauches durch Linksdrehung am
Gasanschluss befestigen. Verwenden
Sie hierfür einen Gabelschlüssel SW 17
mm.
2. B efestigen Sie nun die Schlauchbruch-
sicherung am anderen Ende des
Gasschlauches mit Hilfe eines Gabel-
schlüssels SW 19 mm.
3. Verbinden Sie den Druckregler mit der
Schlauchbruchsicherung. Verwenden Sie
hierfür einen Gabelschlüssel SW 19 mm.
4. S chließen Sie die Gasflasche an, indem
Sie die Überwurfmutter des Druckreglers
durch Linksdrehung am Gasflaschenge-
winde befestigen.