4.3.3
Abgasrohr Schalldämpfer
Mit dem Einbau eines Abgas-Schalldämpfers zwischen
Heizkessel und Kamin kann die Übertragung der Verbren-
nungsgeräusche auf das Gebäude und/oder über die Abgas-
anlage ins Freie erheblich reduziert werden.
Da Oel- und Gas befeuerte Kessel vermehrt mit tiefen
Abgastemperaturen betrieben werden, sind Schalldämpfer
und Abgasleitungen in Edelstahl auszuführen.
4.4
Hydraulische Einbindung
4.4.1
Allgemeine Hinweise
Für den hydraulischen Anschluss der Heizungsanlage und
allfälligen Wassererwärmern - inbesondere bezüglich der
sicherheitstechnischen Einrichtungen wie:
4.4.2
Betriebstemperaturen
Die minimalen Kessel- bzw. Rücklauftemperaturen nach
Kapitel 3.1 dieser Dokumentation sind in jeder Betriebs-
phase zu gewährleisten.
4.4.3
Minimaler Wasservolumenstrom
Ein minimaler Wasservolumenstrom über den Kessel ist
nicht erforderlich.
4.4.4
Dachheizzentralen
Werden Kessel in Dachheizzentralen bzw. an der höchsten
Stelle der Heizungsanlage platziert, sind sie mit zusätz-
lichen Sicherheitsorganen wie Wassermangelsicherung und
minimal Druckbegrenzung auszurüsten.
4.4.5
Heizkesselersatz
Bei Einbau des Kessels in eine bestehende Anlage empfeh-
len wir eine vorgängige Wasseranalyse mit Sauerstoffmes-
sung durchzuführen.
4.4.6
Systemtrennung
In Heizsystemen mit offenen oder zu klein dimensionierten
Expansionsanlagen, Fussbodenheizung mit nicht diffu-
sionsdichten Rohrmaterialien etc. kann Sauerstoff in das
Heizwasser gelangen und Schäden durch Korrosion verur-
sachen.
Version 05/2014
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Um Körperschallübertragungen zu vermeiden, sind beim
Einbau folgende Details zu beachten:
•
Schalldämpfer od. Verbindungsrohre sollen mittels Flex-
Manschetten mit dem Heizkessel verbunden werden.
•
Aufhängungen oder Abstützungen sind mit schalldäm-
menden Elementen zu versehen.
•
Wand- und Deckendurchführungen sind zu isolieren.
Sicherheitsventile, Expansionsgefäss etc. - verweisen wir
auf die allgemein gültigen Regeln der Technik, sowie auf die
einschlägigen Normen und Vorschriften.
Dies bedingt die Möglichkeit durch Einflussnahme auf den
Wasservolumenstrom über den Kessel, z.B. durch Einwir-
kung auf die Regelventile der Sekundär-Heizkreise.
Die lokalen behördlichen Sicherheitsvorschriften sind zu
beachten. Ferner ist der minimal erforderliche Betriebs-
druck gemäss Kapiltel 3.1 zu beachten.
Kann die erforderliche Wasserqualität nach SWKI nicht
gewährleistet werden, sind geeignete Massnahmen (z.B.
Systemtrennung, Neubefüllung etc.) zu treffen.
Lässt sich dies nicht verhindern, sind mittels fachgerechtem
Einsatz von Sauerstoffbindemitteln oder Chemikalien
zusätzliche Massnahmen notwendig. Ist eine Anlage ohne
Sauerstoffeintritt nicht realisierbar, ist eine Systemtrennung
mittels Wärmetauscher anzuordnen.