Werkzeugmaschinen GmbH
Betriebs- und Wartungsanleitung
Pflegen Sie Ihre Werkzeuge mit Sorgfalt
Halten Sie Ihre Werkzeuge scharf und sauber um gut und sicher zu arbeiten. Befolgen
Sie die Wartungsvorschriften und die Hinweise zum Werkzeugwechsel. Halten Sie
Handgriffe trocken und frei von Fett und Öl.
Lassen Sie keine Werkzeugschlüssel stecken
Stellen Sie vor dem Einschalten sicher, dass Schlüssel und Einstellwerkzeuge entfernt
sind. Entfernen Sie Bohrfutterschlüssel und sonstige Werkzeuge aus dem
Arbeitsbereich um ein Herausschleudern zu verhindern. Vergewissern Sie sich stets,
dass vor dem Einschalten der Maschine alle losen Bedienelemente entfernt wurden.
Achten Sie auf Ihre Hände
Klemmen Sie Werkzeuge und Werkstücke ordnungsgemäß fest. Verwenden Sie zum
Halten von Werkzeug oder Werkstück immer einen Schraubstock oder eine
Spannvorrichtung. Greifen sich nicht in den Arbeitsbereich der Maschine.
Achten Sie auf Ihre Standsicherheit
Die Fußstellung und die körperliche Balance immer so halten, dass der sichere Stand
immer gegeben ist. Stellen Sie sich niemals auf die Maschine. Schwere Verletzungen
sind bei Sturz oder Kontakt mit bewegten Teilen möglich.
Zubehör und Zusatzgeräte
Benutzen Sie nur Zubehör und Zusatzgeräte, die in der Bedienungsanleitung
angegeben oder vom Hersteller empfohlen oder angegeben werden.
Der Gebrauch anderer als in der Bedienungsanleitung oder im Katalog empfohlener
Einsatzwerkzeuge oder Zubehöre kann eine Verletzungsgefahr für Sie bedeuten.
Setzen Sie Anbaugeräte nur für die Arbeiten ein, für die sie ausgelegt sind.
Elektrische Bauteile
Die elektrischen Bauteile entsprechen den einschlägigen Sicherheitsbestimmungen.
Reparaturen dürfen nur von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden, andernfalls
können Gefahren für den Betreiber entstehen.
Reinigung der Maschine
Bevor mit Reinigungsmittel umgegangen wird, sind die mit dem Umgang verbundenen
Gefahren zu ermitteln, zu beurteilen und geeignete Maßnahmen zur Abwehr der
Gefahren festzulegen.
Diese
Schutzmaßnahmen
sind
nach
den
geltenden
Arbeitsschutz
-
und
Unfallverhütungsvorschriften
sowie
nach
den
allgemein
anerkannten
sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen und hygienischen Regeln und den
sonstigen gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen zu treffen.
V-Turn 410
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