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Umwelt

Energieverbrauch
Informationen zum Energieverbrauch des Fernsehers erhalten Sie über den folgenden
Link: https://eprel.ec.europa.eu/qr/769744
Registrierungsnummer: 769744
Entsorgung von elektrischen und elektronischen Produkten (Altgeräte)
Diese durchkreuzte Mülltonne auf dem Produkt, den Begleitmaterialien und/oder auf der
Verpackung bedeutet, dass elektrische und elektronische Geräte nicht in den allgemeinen
Hausmüll gegeben werden dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu verpflichtet, solche
Geräte getrennt vom allgemeinen Hausmüll zu entsorgen. Altgeräte müssen zur Behand-
lung, Aufarbeitung bzw. zum Recycling gemäß den gesetzlichen Bestimmungen den zu-
ständigen Sammelpunkten zugeführt werden. Des Weiteren besteht die Verpflichtung,
Batterien, die nicht vom Gerät umschlossen sind, vor der Entsorgung des Altgerätes zu entfernen
und diese getrennt zu entsorgen. Gleiches gilt für Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät ent-
fernt werden können. Durch eine richtige Entsorgung alter Produkte tragen Sie zum Umweltschutz
und zur Gesundheit der Menschen bei. Verbraucher müssen eigenverantwortlich persönliche Daten,
die ggf. auf dem Altgerät gespeichert sind, vor der Entsorgung löschen. Altgeräte können kostenfrei
im Handel zurückgeben werden. Eine Rücknahmepflicht von Altgeräten besteht in Deutschland für:
 Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von min-
destens 400 m² sowie Lebensmittelläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf
dem Markt bereitstellen. Diese Händler müssen pro Rückgabe bis zu drei kleine Altgeräte
(keine äußere Abmessung größer als 25 cm) kostenfrei im Verkaufsgeschäft oder in unmittel-
barer Nähe zurücknehmen. Größere Altgeräte müssen beim Verkauf eines neuen Elektroge-
räts der gleichen Art kostenfrei zurückgenommen werden; dies gilt auch für Lieferungen nach
Hause.
 Versandhändler mit einer Versand- und Lagerfläche von mindestens 400 m² müssen Wärme-
überträger, Bildschirmgeräte (>100 cm²) und Großgeräte (eine der äußeren Abmessungen
mehr als 50 cm) beim Verkauf eines Neugerätes kostenfrei zurücknehmen. Für die Rücknah-
me von Lampen und Kleingeräten müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zu-
mutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Wiederverwertung von Verpackungsmaterial, Papier und Pappe
Die Verpackung des Gerätes besteht aus wieder verwertbaren Materialien. Das Material-
wiederverwertungssymbol mit Recycling-Code dient der Kennzeichnung der verwendeten
Materialien. Geben Sie Verpackungen, Pappe und Papier nicht in den allgemeinen Haus-
müll.
Batterien
Dieses Symbol auf Batterien bedeutet, dass diese nicht in den allgemeinen Hausmüll gege-
ben werden dürfen. Jeder Verbraucher ist gesetzlich verpflichtet, Batterien bei einer Sam-
melstelle seiner Gemeinde oder im Handel abzugeben, damit sie einer umweltschonenden
Entsorgung zugeführt werden können. Die Batterien können unentgeltlich zurückgegeben
werden.
Ein chemisches Symbol (Pb für Blei, Hg für Quecksilber, Cd für Kadmium) unter der durch-
gestrichenen Mülltonne bedeutet, dass die Batterie einen Anteil von mehr als 0,0005%
Quecksilber, mehr als 0,004% Blei oder mehr als 0,002% Kadmium enthält. Durch eine
richtige Entsorgung tragen Sie zum Umweltschutz und zur Gesundheit der Menschen bei.
Das Gerät enthält einen eingebauten Akkumulator, der vom Gerät umschlossen ist und nur durch
Fachpersonal in Reparaturbetrieben bzw. in Entsorgungsbetrieben ausgetauscht bzw. entnommen
werden kann.
DE 3
Hg, Pb, Cd

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