• Bauteile die dem Verschleiß, Abnutzung oder Verbrauch unterliegen
(ausgenommen eindeutiger Material- bzw. Herstellungsfehler) wie z. B.:
– Reifen – Kabel – Sattel – Aufkleber – Bremsbauteile – Ständer – Kette
– Zahnkränze – Griffe/-Bezüge
• Kosten für Wartungs-, Überprüfungs- und Säuberungsarbeiten.
6. Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die Beseiti-
gung des Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Rückgabe oder Minderung
des Kaufpreises gelten erst nach Fehlschlägen der Nachbesserung.
7. Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch ob-
liegt dem Hersteller.
8. Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.
9. Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie
unverzüglich nach Feststellung des Mangels gegenüber der SI-Zweirad-
Service GmbH erhoben werden.
10. Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die Gewährleistungsdauer
weder erneuert noch verlängert. Die Geltendmachung von Gewährleis-
tungsansprüchen nach Ablauf des Gewährleistungszeitraumes ist aus-
geschlossen.
11. Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig,
wenn sie vom Hersteller schriftlich bestätigt sind.
12. Sollte Ihr Fahrrad bei der Anlieferung Schaden genommen haben, vermer-
ken Sie bitte alle Schäden auf dem Lieferschein. Lassen Sie die Schadens-
meldung vom Lieferer (Markt, Spediteur) unterzeichnen und
setzen Sie sich unverzüglich mit uns in Verbindung.
13. Sollten Sie mit dem von Ihnen erworbenen Fahrrad ein technisches
Problem haben, stehen Ihnen unsere Kundendienstmitarbeiter unter der
folgenden Telefon-Hotline zur Verfügung.
SI-Zweirad-Service GmbH
Lindenstraße 50
33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon: 018 06 / 41 08 403*
Telefax: 0 52 42 /4108-72
E-Mail: si-service@prophete.net
www.prophete.net
(*= 0,20€/Anruf aus dem dt. Festnetz, max. 0,60€/Anruf aus dem dt. Mobilfunknetz)
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Gewährleistung