6.3
Halbjährliche Prüfung
6.3.1
Ölstand und Hydrauliköl
Ein störungsfreier Betrieb der Hebebühne ist nur mit funktionsfähigem
Hydrauliköl möglich. Nicht funktionsfähig kann das Hydrauliköl bei folgenden
Eigenschaften sein und sollte dann umgehend ausgetauscht werden:
•
Trübung
•
Verschmutzung durch Feststoffe
•
Untypischer Geruch
•
Entmischung bzw. Vermischung
•
Schaumbildung
Unabhängig von der Alterung des Hydrauliköls ist der Ölstand im Hydraulik-
aggregat halbjährlich folgendermaßen zu prüfen:
1
Hebebühne inkl. Anbauteile komplett absenken.
2
Mittelabdeckung entfernen. Bei optionalem bodenebenem Einbau
zusätzlich die Mittelabdeckung des Einbaurahmens entfernen.
3
Ölmessstab (A) am Hydraulikaggregat ausschrauben.
A
4
Zur Messung des Ölstandes den Ölmessstab
nur auf die Verschraubung auflegen, siehe Abb.
Der Ölstand sollte zwischen Min- und Max-
Marke liegen.
5
Sofern der Ölstand unterhalb der Min-Marke
liegt, muss Hydrauliköl gemäß Technischen
Daten nachgefüllt werden.
6
Ölmessstab (A) wieder komplett eindrehen.
BA322301-de
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