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Garantie, Gewährleistung; Gewährleistung; Garantieleistungen; Garantiebestimmungen - Cube TRIKE HYBRID Betriebsanleitung

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HINWEIS
Entnehmen Sie den Akku bzw. die
Akkus aus Ihrem Trike Hybrid bevor
Sie Ihr Trike Hybrid entsorgen.
Akkus müssen separat entsorgt
werden!
Beachten Sie für die Entsorgung
der Komponenten des E-Antriebs
die Originalbetriebsanleitung zum
E-Antrieb.
14
Garantie, Gewährleis‐
tung
14.1 Gewährleistung
Grundsätzlich gewähren wir auf alle Cube Rahmen
und Starrgabeln die vom Gesetz vorgegebene
Gewährleistung von 2 Jahren ab Verkaufsdatum.
Ihr Ansprechpartner bei Gewährleistungsansprüchen
ist der Händler, bei dem sie unser Produkt erworben
haben.

14.2 Garantieleistungen

Darüber hinaus erweitern wir einen Teil unserer
Cube Rahmen und Starrgabeln über den gesetzlichen
Gewährleistungsanspruch wie folgt hinaus:
Für einige Aluminium Rahmen und Starrgabeln
gewähren wir ab Verkaufsdatum 6 Jahre Garantie.
Sollte ein Bruch innerhalb dieser Zeit (ab Verkaufs‐
datum) auftreten, verpflichten wir uns diesen Artikel
durch einen gleichen oder ähnlichen Artikel zu
ersetzen.
Wir behalten uns vor, defekte Rahmen bzw. Teile zu
reparieren, oder durch das entsprechende Nachfolge‐
modell zu ersetzen.
Sollte für einen anstehenden Tausch eines Rahmens
ein Rahmen des gleichen Typs nicht mehr zur Verfü‐
gung stehen, behalten wir uns das Recht vor, einen
Ersatzrahmen zu liefern, welcher sich in Form und
Farbe vom ursprünglichen Rahmen unterscheiden
kann.
Ein Anspruch auf Lieferung der Ware des gleichen Typs
besteht nicht.
Umbauarbeiten außerhalb der gesetzlichen Gewähr‐
leistung (2 Jahre) werden von uns nicht kostenlos
durchgeführt oder erstattet.

14.3 Garantiebestimmungen

Die Leistungen beziehen sich nur auf den Rahmen und
Starrgabel und nicht auf Lackierung und Dekor.
Kosten für benötigte Anbauteile durch Rahmenände‐
rung (z.B. Umwerfer, Steuersatz, Dämpfer, usw.) sind
im Falle einer Garantie nicht enthalten und vom
Kunden selbst zu tragen.
14.4 Der Anspruch auf Gewähr‐
leistung / Garantie erlischt
In folgenden Fällen erlischt der Anspruch auf Gewähr‐
leistung / Garantie.
Bei Änderungen am Trike Hybrid ohne vorherige
Zustimmung des Herstellers.
Bei Nachrüstung von elektrischen Antrieben jeg‐
licher Art (wie z.B. Frontnabenmotor, Hecknaben‐
motor, Mittelmotor, etc.).
Bei Mängeln und Schäden:
durch Anbauteile ( wie z.B. Taschen, Schloss,
Trägersysteme usw.),
die darauf zurückzuführen sind, dass sie
die Vorgaben dieser Originalbetriebsanleitung
nicht eingehalten haben.
die auf höhere Gewalt, Unfälle, unsachge‐
mäßen Gebrauch, nicht fachmännisch durch‐
geführte Reparaturen, mangelnde Wartung /
Pflege oder Verschleiß zurückzuführen sind.
die auf nicht bestimmungsgerechten
Gebrauch (siehe Kapitel ⮫ 
wenden Sie Ihr Trike Hybrid bestimmungs‐
gemäß" auf Seite 8 ).
die darauf zurückzuführen sind, dass Sie beim
Austausch von Komponenten/Teilen keine
original spezifizierten Teile oder von CUBE
freigegebenen Ersatzteile verwendet haben.
15
Inspektionen/Service‐
plan
HINWEIS
Lassen Sie regelmäßig in den hier
genannten Intervallen von Ihrem
Fahrradfachhändler eine Inspektion
Ihres Trike Hybrid sowie die notwen‐
digen Servicearbeiten durchführen.
TRIKE HYBRID
52
Kapitel 2.1 „Ver‐

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