1.5.2. Elektrische Energie
1.5.3. Staub
1.5.4. Lärm
1.6. Transport
Nur Originalsicherungen mit vorgeschriebener Stromstärke verwenden. Bei Störungen muss der
Fugenschneider sofort abgeschaltet werden. Elektrische Arbeiten dürfen nur von geprüften und
qualifizierten Fachpersonal durchgeführt werden.
Wartungs- oder Reparaturarbeiten nur durchführen, wenn der Motor des Fugenschneiders abgestellt
ist und sich das Sägeblatt nicht mehr dreht.
Die elektrische Ausrüstung einer Maschine ist regelmäßig zu inspizieren/prüfen. Mängel, wie lose
Verbindungen bzw. beschädigte Kabel, müssen sofort beseitigt werden. Damit die Maschine von
anderen Personen nicht in Betrieb genommen, wird muss die Maschine gekennzeichnet werden.
Bei Arbeiten in engen Räumen ggf. vorhandene nationale Vorschriften beachten.
Um die Staubbildung während dem Schneiden weitestgehend zu unterbinden, muss die
Absaugeinrichtung eingesetzt werden.
Persönliche Atemschutzausrüstung tragen und nationale Vorschriften zum Gesundheitsschutz
befolgen.
siehe Kapitel 2.3 Schallleistungspegel
Beim Umsetzen mit einem Kran müssen Anschlagmittel mit ausreichender Tragfähigkeit verwenden
werden. Anschlagmittel vorher auf Beschädigungen prüfen.
Sachkundigen Einweiser für den Hebevorgang bestimmen.
Fugenschneider nur gemäß Angaben der Betriebsanleitung fachgerecht mit Hebezeug anheben.
Nur geeignetes Transportfahrzeug mit ausreichender Tragkraft verwenden.
Ladung anhand der Vorschriften zuverlässig sichern. Geeignete Anschlagpunkte benutzen.
Bei Wiederinbetriebnahme nur gemäß Betriebsanleitung verfahren.
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