5. BETRIEB
5.1. Sicherheit
Allgemeine Regeln
•
Der Fugenschneider darf nur von einer Person bedient werden.
Andere Personen aus dem Arbeitsbereich verweisen oder eine Absperrung errichten.
•
Die Maschine nie starten wenn das Sägeblatt am Boden aufsteht.
Der Antrieb wird dabei überlastet.
•
Schneidfehler nicht "mit Gewalt" korrigieren.
Dadurch wird das nur das Sägeblatt und die Maschine beschädigt.
•
Die Maschine nie im Schneideingriff ausmachen. Immer zuerst das Blatt aus der Fuge heben.
•
Die Maschine nicht bei Müdigkeit und Erschöpfung oder unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen
oder Medikamenten bedienen.
•
Nur nach Typ und Größe geeignete Sägeblätter verwenden.
•
NIEMALS beschädigte Sägeblätter verwenden.
•
Maschine sauber halten und nur in technisch einwandfreiem Zustand betreiben.
•
Stabile Wasserversorgung sicherstellen.
•
Alle Hindernisse aus dem Schneidbereich entfernen.
•
Bei Nacht für gute Beleuchtung sorgen.
•
Nur gerade Schnitte machen.
GEFAHR
Gifte Abgase
Die Abgase des Verbrennungsmotors enthalten Kohlenmonoxyd. Es ist unsichtbares, geruchs- und
geschmackloses Gas das zu Bewusstlosigkeit und Ersticken führen kann. Es kann sich schnell in engen
Räumen ansammeln und dort stundenlang bleiben, auch nachdem der Motor ausgestellt wurde.
Maschinen mit Verbrennungsmotor niemals in geschlossenen oder engen Räumen betreiben
Wir ihnen schwindlig oder schlecht stellen sie sofort den Motor ab und gehen Sie an die frische
Luft. Suche Sie einen Arzt auf. Sie könnten eine Kohlenmonoxyd-vergiftung haben.
WARNUNG
Öffnen oder Entfernen der Sägeblatt Schutzhaube
Schwere Verletzung durch rotierendes Sägeblatt oder herausgeschleuderte Teile
Sägeblatt Schutzhaube im Betrieb nicht öffnen und das rotierende Sägeblatt nicht berühren
Nicht bei geöffneter Klappe schneiden
WARNUNG
Einatmen von Siliziumdioxyd Staub
Beim Schneidvorgang kann Siliziumdioxydstaub entstehen der die Lungen irreversibel schädigt (Silikose).
Persönliche Atemschutzausrüstung tragen.
Trockenschnitt ist nur mit zugelassenem Blatt und spezieller Staubabsaugung zulässig
Staubige Arbeitskleidung nach Arbeitsende wechseln und waschen.
Während des Betriebs nicht rauchen, essen oder trinken.
30/56