Grundlegende Sicherheitshinweise
2
Grundlegende Sicherheitshinweise
2.1
Anforderungen an das Personal
Das Personal muss für seine Tätigkeiten folgende Bedingungen erfüllen:
‣
Ausgebildetes Fachpersonal: Verfügt über Qualifikation, die dieser Funktion und Tätigkeit
entspricht.
‣
Vom Anlagenbetreiber autorisiert.
‣
Mit den nationalen Vorschriften vertraut.
‣
Vor Arbeitsbeginn: Anweisungen in Anleitung und Zusatzdokumentation sowie Zertifikate
(je nach Anwendung) lesen und verstehen.
‣
Anweisungen und Rahmenbedingungen befolgen.
2.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
• Das Gerät ist ein konfigurierbarer Feldanzeiger mit einem Sensoreingang.
• Das Gerät ist zur Montage im Feld bestimmt.
• Für Schäden aus unsachgemäßem oder nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch haftet der
Hersteller nicht.
• Ein gefahrloser Betrieb ist nur sichergestellt, wenn die Betriebsanleitung beachtet wird.
• Gerät nur in dem dafür vorgesehenen Temperaturbereich betreiben.
2.3
Arbeitssicherheit
Bei Arbeiten am und mit dem Gerät:
‣
Erforderliche persönliche Schutzausrüstung gemäß nationalen Vorschriften tragen.
2.4
Betriebssicherheit
Beschädigung des Geräts!
‣
Das Gerät nur in technisch einwandfreiem und betriebssicherem Zustand betreiben.
‣
Der Betreiber ist für den störungsfreien Betrieb des Geräts verantwortlich.
2.5
Produktsicherheit
Das Gerät ist nach dem Stand der Technik und guter Ingenieurspraxis betriebssicher gebaut
und geprüft und hat das Werk in sicherheitstechnisch einwandfreiem Zustand verlassen.
Es erfüllt die allgemeinen Sicherheitsanforderungen und gesetzlichen Anforderungen. Zudem
ist es konform zu den EU-Richtlinien, die in der gerätespezifischen EU-Konformitätserklärung
aufgelistet sind. Mit Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller diesen Sach-
verhalt.
6
RIA14
Endress+Hauser