Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe
Ist durch Laserstrahlung ein Augenschaden eingetreten, ist die/der Verunfallte unverzüglich einem
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Augenarzt vorzustellen.
Der Ersthelfer muss auf Eigenschutz achten.
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Das Gerät stromlos schalten und gegen Wiederinbetriebnahme sicher:
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Schlüsselschalter abziehen.
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Netzkabel ausstecken.
Den Verletzten aus dem Gefahrenbereich retten und Erste Hilfe leisten.
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Notarzt rufen!
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DEUTSCH (Original)
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