2.3
Verantwortungsbereiche
2.3.1 Pflichten des Betreibers
Der Betreiber hat folgende Verantwortung:
Es liegt in der Verantwortung des Betreibers sich über nationale gesetzliche Vorschriften und behördliche
•
Auflagen (z. B. Meldepflicht) für den Betrieb von Lasersystemen der Klasse 4 bzw. Lasersysteme mit
eingebauter Laserquelle der Klasse 4 zu informieren und diese einzuhalten.
Die angegebenen Sicherheitshinweise und Anweisungen sowie die für den Einsatzbereich geltenden
•
örtlichen Unfallverhütungsvorschriften und allgemeinen Sicherheitsbestimmungen müssen eingehalten
werden.
Ein CO
Feuerlöscher muss sich in unmittelbarer Nähe des Lasergerätes befinden, da der Laserstrahl
•
2
entflammbares Material entzünden kann.
Wird die Maschine im gewerblichen Bereich eingesetzt, unterliegt der Betreiber den gesetzlichen
•
Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass das Bedienpersonal diese Anleitung insbesondere das
•
Kapitel "Sicherheit" gelesen und verstanden hat. Ebenso muss das Personal jährlich geschult und über
die Gefahren/Lasersicherheit informiert werden.
Dem Betreiber ist zu empfehlen, ggf. innerbetriebliche Anweisungen unter Berücksichtigung der ihm
•
bekannten fachlichen Qualifikation des jeweils eingesetzten Personals zu erstellen und sich den Erhalt
dieser Anweisung oder dieser Anleitung bzw. die Teilnahme an Einweisung/Schulung jeweils schriftlich
bestätigen zu lassen.
Die Anleitung muss in unmittelbarer Umgebung der Maschine aufbewahrt werden und den an der
•
Maschine beschäftigten Personen jederzeit zugänglich sein.
Die Zuständigkeiten für die unterschiedlichen Tätigkeiten im Rahmen des Betreibens der Maschine (wie
•
z. B. Installation, Bedienung, Wartung und Reinigung) müssen klar festgelegt und eingehalten werden,
damit unter dem Aspekt der Sicherheit keine unklaren Kompetenzen auftreten.
In dieser Anleitung vorgegebenen Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten müssen in regelmäßigen
•
Abständen durchgeführt werden. *
Bei allen Arbeiten, die die Aufstellung, die Inbetriebnahme, das Rüsten, den Betrieb, Änderungen von
•
Einsatzbedingungen und Betriebsweisen, Wartung, Inspektion und Reparatur betreffen, sind die in dieser
Anleitung ggf. als notwendig angegebenen Ausschaltprozeduren zu beachten.
Der Betreiber ist für den sicherheitstechnischen Zustand der Maschine verantwortlich. Die Maschine
•
darf nur in Betrieb genommen werden wenn sämtliche Sicherheitseinrichtungen geprüft sind und die
einwandfreie Sicherheit gegeben ist. *
Entflammbares und stark reflektierendes Material darf nicht in der Laserbearbeitungsfläche oder in
•
unmittelbarer Nähe des Gerätes gelagert werden.
Durch entsprechende Anweisungen und Kontrollen muss der Anwender Sauberkeit und Übersichtlichkeit
•
an der und um die Maschine gewährleisten.
Die Maschine darf nur mit geeigneter und wirksamer Absaugung betrieben werden.
•
* Siehe Kapitel
"Wartung"
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