2.8.3 Reflexion durch Materialien
Warnung
Gefahr durch Laserstrahl.
Bei unsichtbarer Laserstrahlung von reflektierenden Materialien kann es zu Personenschäden
und Sachschäden kommen.
–
Bearbeitung von Materialien laut bestimmungsgemäßer Verwendung der Maschine.
–
Keine stark reflektierende Materialien wie z.B. Aluminium, Chrom, Edelmetalle, Metallfolien,
Edelstahl, Messing, Kupfer oder Titan verwenden.
–
Besondere Vorsicht bei konkav und konvex geformten Oberflächen.
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Keine Gegenstände auf der Arbeitsfläche oder im Arbeitsbereich ablegen.
Reflexion der Laserstrahlung
Für die Reflexion der Laserstrahlung gilt das Reflexionsgesetz: Einfallswinkel = Ausfallswinkel
Nr.
Beschreibung
1
Gerichtete Reflexion: Reflektierter Strahl auf glatter Fläche.
2
Gerichtete Reflexion: Reflektierter Strahl auf schräger Fläche.
3
Diffuse Reflexion: Reflektierter Strahl auf rauer Fläche.
4
Gerichtete Reflexion: Horizontal reflektierter Strahl auf glatter Fläche.
DEUTSCH (Original)
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