Modus Anhängerbetrieb
Bei Fahrzeugen mit werkseitig eingebauter
Anhängevorrichtung und einem elektrisch
verbundenen Anhänger kann die Anzeige
spezieller Verkehrszeichen für Fahrzeuge mit
Anhänger, wie zum Beispiel Geschwindig-
keitsbeschränkungen oder Überholverbote,
ein- und ausgeschaltet werden. Die Aktivie-
rung oder Deaktivierung erfolgt im Infotain-
ment-System über die Funktionsfläche
Fahrerassistenz > Müdigkeitserkennung
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91.
Für den Anhängerbetrieb-Modus kann die
Anzeige der zulässigen Höchstgeschwindig-
keit entsprechend des Anhängers oder der
gesetzlichen Vorschriften eingestellt werden.
Die Einstellung erfolgt in 10 km/h (5 mph)-
Schritten innerhalb eines Bereiches zwi-
schen 60 km/h (40 mph) und 130 km/h (80
mph). Wird eine höhere Geschwindigkeit als
die im jeweiligen Land zulässigen Höchstge-
schwindigkeit für Fahrzeuge mit Anhänger
eingestellt, zeigt das System automatisch die
übliche Geschwindigkeitsbegrenzung an,
z.B. In Deutschland 80 km/h (50 mph).
Wenn die Geschwindigkeitswarnung für An-
hängerbetrieb ausgeschaltet wird, zeigt das
System die Geschwindigkeitsbegrenzungen
für den Fahrbetrieb ohne Anhänger an.
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Bedienung
Signal für Einfahrtsverbot
Die Verkehrssignalerkennung warnt akus-
tisch und optisch im Kombi-Instrument,
wenn ein Signal für Einfahrtsverbot auf einer
Einbahnstraße oder einer Einfahrt auf eine
Autobahn oder Schnellstraße überschritten
wird.
Begrenzte Funktion
>
Die Verkehrszeichenerkennung hat be-
stimmte Grenzen. Folgende Fälle können zu
einem eingeschränktem Betrieb oder voll-
ständigem Ausfall führen:
Bei schlechten Sichtverhältnissen, z.B. Bei
●
Schnee, Regen, Nebel oder intensivem Was-
sernebel.
Bei Blendung, z.B. durch entgegenkomm-
●
enden Verkehr oder Sonneneinstrahlung.
Bei Fahrten mit hoher Geschwindigkeit.
●
Bei verdeckter oder verschmutze Kamera.
●
Wenn sich Verkehrszeichen außerhalb des
●
Sichtbereichs der Kamera befinden.
Wenn Verkehrszeichen teilweise oder voll-
●
ständig verdeckt sind, z.B. Durch Bäume,
Schnee, Schmutz oder andere Fahrzeuge.
Bei nicht normgerechten Verkehrszeichen.
●
Bei beschädigten oder verbogenen Ver-
●
kehrszeichen.
Bei Wechselverkehrszeichen an Verkehrs-
●
zeichenbrücken (wechselnde Verkehrszei-
chen mittels LED oder andere Beleuch-
tungsvorrichtungen).
Bei Verwendung von nicht aktualisierten
●
Karten im Navigationssystem.
Bei Aufklebern an Fahrzeugen, die Ver-
●
kehrszeichen abbilden, z.B. Geschwindig-
keitsbegrenzung an Lastkraftwagen.
ACHTUNG
Die bei der Verkehrszeichenerkennung
eingesetzte Technik kann die physikalisch
vorgegebenen Grenzen nicht überwinden
und arbeitet nur innerhalb der Systemgren-
zen. Das erhöhte Komfortangebot der Ver-
kehrszeichenerkennung darf nicht dazu
verleiten, ein Sicherheitsrisiko einzugehen.
Das System kann die Aufmerksamkeit des
Fahrers nicht ersetzen.
Geschwindigkeit und Fahrweise den
●
Sicht-, Wetter-, Fahrbahn- und Verkehrs-
verhältnissen anpassen.
Schlechte Sichtverhältnisse, Dunkelheit,
●
Schnee, Regen und Nebel können dazu
führen, dass die Verkehrszeichenerken-
nung die Verkehrszeichen nicht oder nicht
richtig anzeigt.
Wenn das Sichtfeld der Kamera ver-
●
schmutzt, verdeckt oder beschädigt ist,
kann dies die Funktion der Verkehrszei-
chenerkennung beeinträchtigen.