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Entspannen Der Unbelasteten Federn; Automatisch (Mit Ats) - ABB UniSec Betriebs- Und Wartungsanleitung

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10. Erdung einer Leitung mit der gegenüberliegenden
Steigleitung in Betrieb
ANMERKUNG
Außerordentliches Wartungsverfahren.

10.1 Automatisch (mit ATS)

Beispiel zur Erdung der Steigleitung 1 mit der Steigleitung
2 eingeschaltet in Betrieb.
a) Den Wahlschalter S01 auf Manuell stellen.
b) Das Verfahren 9.1 befolgen, um die Federn der Steigleitung
1 zu entspannen.
c) Den Betätigungshebel bei H einstecken.
d) Die Steigleitung 1 erden.
10.2 Manuell (ohne ATS)
Beispiel zur Erdung der Steigleitung 1 mit der Steigleitung
2 eingeschaltet in Betrieb.
a) Die Steigleitung 2 mit der Taste B ausschalten.
b) Den Wahlschalter F verschieben, um die Steigleitung 1 zu
schalten.
c) Die Federn der Steigleitung 1 gemäß dem Verfahren 9.2 ent-
spannen.
d) Den Betätigungshebel bei H einstecken.
e) Die Steigleitung 1 erden.
f) Den Wahlschalter wieder in die Ausgangsstellung bringen.
g) Den Hebel bei G einstecken.
h) Die Federn spannen.
i) Die Steigleitung 2 mit der Taste C einschalten.
ANMERKUNG
Das Entspannen der Federn wird für eine
beschränkte Anzahl von Vorgängen garantiert
< 10.
ACHTUNG
Bei der Erdung durch manuelle Schaltung
kommt es zum Spannungsausfall in der An-
lage. Es ist möglich und empfehlenswert, die
Federn der Steigleitung, die nicht in Betrieb
ist, zu entspannen, um diese Problem zu ver-
meiden.
ANMERKUNG
Beim
Vorhandensein
Schaltfeldes mit Doppelfederantrieb muss
vor der Ausführung jeder mechanischen
Schaltung jede ferngesteuerte Schaltung ver-
hindert werden.
eines
motorisierten

4.3.3 Entspannen der unbelasteten Federn

ANMERKUNG
Das Entspannen der unbelasteten Federn
wird für eine beschränkte Anzahl von Vor-
gängen garantiert < 25.
Wenn die Federn gespannt sind und der Trennschalter ausge-
schaltet ist, kann der Bediener die Federn entspannen, ohne
den Zustand des Trennschalters zu ändern.
Schaltsequenz:
Im Fall des nicht motorisierten Doppelfederantriebs:
1. Die Aus-Schalttaste betätigen, um die Federn zu entspannen.
Abbildung 44.
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