Gegenstromschwimmanlage
®
GENO
-G3 rondo
2.2
Sicherheitshinweise für den Betreiber/Bediener
Achtung
1. Elektromotoren dürfen nur von Fachkräften, die die jeweils gültigen Sicherheitsbestimmungen
und Einrichtungsvorschriften beherrschen, transportiert, aufgestellt, angeschlossen, in Betrieb
genommen, gewartet und bedient werden. Alle Arbeiten sind durch verantwortliche Fachkräfte zu
kontrollieren. Die Fachkräfte müssen von dem sicherheitsrechtlich Verantwortlichen der Anlage
für die erforderlichen Tätigkeiten autorisiert sein (Fachkraft ist in VDE 0105 oder IEC 364 defi-
niert).
Der Einsatz nichtqualifizierter Personen ist verboten!
Zusätzliche Information und Hinweise für nicht qualifizierte Personen sind in dieser Betriebsanlei-
tung nicht enthalten.
2. Sämtliche Arbeiten an dem Pumpenaggregat dürfen nur durchgeführt werden, wenn die Pumpe
entleert und die Anlage elektrisch spannungsfrei und gegen Wiedereinschalten gesichert ist so-
wie Motor und angetriebene Maschinen im Stillstand sind.
3. Das Gerät muß über einen FI-Schutzschalter elektrisch betrieben werden (30 mA Auslöseemp-
findlichkeit, 15 ms Auslösezeit). Sämtliche Arbeiten am Gerät dürfen nur durchgeführt werden,
wenn die Pumpe entleert und das Gerät elektrisch spannungsfrei gegen Wiedereinschalten gesi-
chert ist sowie der Motor im Stillstand ist. Der Anschluß muß nach VDE 0100 § 49 D errichtet
sein. Das Gerät entspricht der VDE-Vorschriften.
4. Elektrische Anschlußbedingungen und Angaben auf dem Typenschild müssen übereinstimmen.
5. Es darf keine leitende Verbindung von metallischen Bauteilen des Motors zum Wasser bestehen.
6. Das Gerät darf nur für den angegebenen Zweck und die beschriebenen Einbaulagen benutzt
werden.
7. Die Dichtungen an der Motorachse sind in regelmäßigen Abständen (mind. einmal jährlich) von
qualifiziertem Personal zu überprüfen und gegebenenfalls ausschließlich durch Original-
Ersatzdichtung auszutauschen.
8. Sämtliche Reparaturen und Eingriffe am Gerät dürfen nur von qualifiziertem Personal durchge-
führt werden, andernfalls können Unfälle für den Betreiber entstehen. Dies betrifft auch den Aus-
tausch einer defekten Anschlußleitung.
9. Die maximal zulässige Wassertemperatur beträgt 50 °C.
10. Bei der Anordnung in einem Pumpenschacht muß eine ausreichende Abflußmöglichkeit vorhan-
den sein (Mindestdurchmesser: 40 mm).
11. Um eine ausreichende Motorkühlung zu gewährleisten, darf der Pumpenschacht nicht herme-
tisch dicht sein.
12. Betreiber, Benutzer bzw. für die Anlage Verantwortliche haben sicherzustellen, daß
die Betriebsanleitung dem Bedienungspersonal ständig zur Verfügung steht,
die Hinweise und Vorgaben beachtet und eingehalten werden,
das Pumpenaggregat sofort stillgesetzt wird, falls abnormale elektrische Spannungen, Tempe-
raturen, Geräusche, Schwingungen, Undichtigkeiten oder andere Störungen auftreten.
Stand:
30.11.17
ersetzt Stand:
Änderungen vorbehalten!
erstellt: KONS/pfi-rg h:\BA-GENO-G3-209940.doc
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