BEDIENUNGSANLEITUNG | SELBSTREINIGENDE PRISMENWALZE 45/50
Sicherheitsbestimmungen
Betriebssicherheit
Die Maschine darf erst nach Einweisung durch Mitar-
beiter der Vertriebspartner, Werksvertreter oder Mit-
arbeiter der Firma GÜTTLER in Betrieb genommen
werden. Die Empfangsbestätigung ist ausgefüllt an
die Firma GÜTTLER zurück zu schicken.
Lesen Sie alle in dieser Bedienungsanleitung enthal-
tenen Sicherheitshinweise sowie alle angebrachten
Warnschilder an der Maschine.
Auf lesbaren Zustand der Warnschilder achten und
fehlende oder beschädigte Schilder ersetzen.
Befolgen Sie diese Hinweise, um Unfälle zu vermei-
den. Geben Sie die Sicherheitshinweise auch an an-
dere Benutzer weiter.
Jede sicherheitsbedenkliche Arbeitsweise unterlassen
Die Maschine nur einsetzen, wenn alle Schutzeinrich-
tungen und sicherheitsbedingten Einrichtungen, wie
z.B. lösbare Schutzeinrichtungen, vorhanden und
funktionstüchtig sind.
•
Muttern und Schrauben regelmäßig auf festen
Sitz prüfen und gegebenenfalls nachziehen.
•
Reifenluftdruck regelmäßig kontrollieren.
•
Bei Funktionsstörungen die Maschine sofort
stillsetzen und sichern!
Unfallsicherheit
Ergänzend zur Betriebsanleitung die Unfallverhü-
tungsvorschriften der landwirtschaftlichen Berufsge-
nossenschaften beachten!
Verkehrssicherheit
Beim Befahren öffentlicher Straßen, Wege und Plätze
die geltenden verkehrsrechtlichen Vorschriften be-
achten.
Zulässige Transportbreiten beachten und Beleuch-
tung, Warn– und Schutzeinrichtungen anbauen.
Ist die Außenkante des Anbaugerätes mehr als 40 cm
von den Lichtaustrittsflächen der Begrenzungs- und
Schlussleuchten des Schleppers entfernt, sind zu-
sätzliche Begrenzungsleuchten nach vorne und hin-
ten erforderlich. Wenn amtliche Kennzeichen durch
Anbaugeräte verdeckt werden, müssen diese am Ge-
rät wiederholt werden.
Je nach angehängter Maschine auch die Transporthö-
he beachten!
10
PW S pendelnd 45/50
Auf zulässige Achslasten, Reifentragfähigkeiten und
Gesamtgewichte achten. Die Vorderachse muss mit
mindestens 20% des Schlepper Leergewichts belastet
sein, damit eine ausreichende Lenk– und Bremsfähig-
keit erhalten bleibt. Das Fahrverhalten wird durch
Anbaugeräte beeinflusst. Besonders bei Kurvenfahrt
die weite Ausladung und die Schwungmasse des An-
baugerätes berücksichtigen.
Vor der Straßenfahrt die gesamte Maschine von auf-
genommener Erde reinigen.
Das Mitfahren auf der Maschine ist grundsätzlich
verboten.
Ausnahmegenehmigung für Überbreite
Bei Maschinen mit mehr als 3 Meter Transportbreite
ist eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Die
Auflagen der Ausnahmegenehmigung sind unbedingt
einzuhalten.
Vor dem Einsatz
Vor dem Einsatz immer alle wichtigen Schraub– und
Steckverbindungen auf festen Sitz kontrollieren, z.B.
•
Befestigung der Räder und Bereifung
•
Befestigung der Hydraulikzylinder
•
Die Bolzen, Gabeln und Sicherungsschrauben
•
Die Klemmverbindungen
•
Die Anhängung an den Traktor
Im Einsatz
•
Vor dem Anfahren den Nahbereich der Maschi-
ne kontrollieren (Kinder). Auf ausreichende
Sicht achten.
•
Keine der vorgeschriebenen und mitgelieferten
Schutzvorrichtungen darf entfernt werden.
•
Es dürfen sich keine Personen im Schwenkbe-
reich hydraulisch betätigter Teile aufhalten.
•
Aufstiegshilfen und Trittflächen sind nur im
Stand zu nutzen. Während des Betriebes ist
das Mitfahren verboten!
Die Hydraulik
Die Hydraulikanlage steht unter hohem Druck.
Beschädigungen umgehend beseitigen! Heraussprit-
zendes Öl kann zu Verletzungen und Bränden führen.
Bei Verletzungen sofort einen Arzt aufsuchen!