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Miele PDW 909 Gebrauchs- Und Aufstellanweisung Seite 17

Gewerbliche wasch-trocken-säule
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Sicherheitshinweise und Warnungen
Lagern oder verwenden Sie in der Nähe der Waschmaschine kein
Benzin, Petroleum oder sonstige leicht entzündliche Stoffe. Benutzen
Sie den Maschinendeckel nicht als Ablagefläche.
Brand- und Explosionsgefahr!
Lagern Sie auf dem Maschinendeckel keine Chemikalien (flüssige
Waschmittel, Waschhilfsmittel). Sie können Farbveränderungen oder
auch Lackschäden hervorrufen. Versehentlich auf die Oberfläche ge-
ratene Chemikalien mit einem wassergetränkten Tuch unverzüglich
abwaschen.
Färbemittel, Entfärbemittel und Entkalker müssen für den Einsatz in
Waschmaschinen geeignet sein. Beachten Sie unbedingt die Verwen-
dungshinweise des Herstellers.
Entfärbemittel können durch ihre schwefelhaltigen Verbindungen
zu Korrosion führen. Entfärbemittel dürfen in der Waschmaschine
nicht verwendet werden.
Vermeiden Sie den Kontakt von Edelstahloberflächen mit flüssigen
chlor- oder natriumhypochloridhaltigen Reinigungs- und Desinfekti-
onsmitteln. Die Einwirkung dieser Mittel kann auf dem Edelstahl Kor-
rosion auslösen. Aggressive Chlorbleichlaugedämpfe können eben-
falls Korrosion bewirken. Deshalb geöffnete Behälter dieser Mittel
nicht in unmittelbarer Nähe der Geräte aufbewahren.
Zur Reinigung der Wasch-Trocken-Säule darf kein Hochdruckreini-
ger und kein Wasserstrahl verwendet werden.
Der Trockner darf nicht ohne Flusenfilter oder mit beschädigtem
Flusenfilter betrieben werden. Funktionsstörungen können auftreten.
Die Flusen verstopfen die Luftwege, Heizung und Abluftleitung, was
zu einem Brand führen kann. Nehmen Sie den Trockner sofort außer
Betrieb und tauschen Sie den beschädigten Flusenfilter aus.
Der Flusenfilter muss regelmäßig gereinigt werden.
Damit keine Funktionsstörungen beim Trocknen auftreten:
- Reinigen Sie nach jedem Trocknen die Fläche des Flusenfilters.
- Der Flusenfilter und die Luftwege müssen immer dann zusätzlich
gereinigt werden, wenn im Display eine Aufforderung leuchtet.
Weil Brandgefahr besteht, dürfen Textilien dann nicht getrocknet
werden, wenn sie
- ungewaschen sind.
- nicht ausreichend gereinigt sind und ölhaltige, fetthaltige oder
sonstige Rückstände aufweisen (z. B. Küchenwäsche oder Kos-
metikwäsche mit Öl-, Fett- oder Cremerückständen). Bei nicht
ausreichend gereinigten Textilien besteht Brandgefahr durch Wä-
scheselbstentzündung, sogar nach Beendigung des Trockenvor-
ganges und außerhalb des Trockners.
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