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Zurrpunkte Und Trägersysteme - Mercedes-Benz V-Klasse 2021 Betriebsanleitung

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Beachten Sie bei Fahrten im Gebirge, dass mit
zunehmender Höhe die Motorleistung und somit
auch die Anfahrsteigfähigkeit des Fahrzeugs
abnehmen.
Die folgenden Werte gelten für eine Mindest-
Anfahrsteigfähigkeit von 12 %.
Maximal zulässige Zuggesamtmasse, Anhän‐
gelasten und Stützlast
Zulässige Gesamtmasse des
Zugs
Zulässige Anhängelast,
gebremst
Zulässige Anhängelast, unge‐
bremst
Zulässige Stützlast
Zurrpunkte und Trägersysteme
Belastbarkeit der Zurrpunkte und Zurrösen
Beachten Sie die Hinweise zur Ladegutsicherung
(
Seite 231).
/
Die Nennzugkraft ist die maximal zulässige Zug‐
kraft am Zurrpunkt.
Führungsschienen
Die Nennzugkraft der Zurrpunkte einer Führungs‐
schiene beträgt 350 daN, wenn sie Folgendes
beachten:
Die auf dem Laderaumboden stehende Last
R
ist an zwei Zurrpunkten der Schiene gesi‐
chert.
Der Abstand zur nächsten Lastsicherung an
R
der gleichen Schiene beträgt etwa 1 m.
Informationen zu Dachgepäckträgern
Beachten Sie die Hinweise zu den Trägersyste‐
men (
Seite 236).
/
* HINWEIS Beschädigungen durch Über‐
schreiten der maximal zulässigen Dach‐
last
Wenn das Gewicht des Dachgepäcks ein‐
schließlich des Dachgepäckträgers die maxi‐
mal zulässige Dachlast überschreitet, kann
dies zu Schäden am Fahrzeug führen.
Die maximal zulässige Dachlast nicht
#
überschreiten.
Die Stützfüße des Dachgepäckträgers in
#
einem gleichmäßigen Abstand anord‐
nen.
Die Relingträger jeweils vor und hinter
#
der Mittelstütze montieren.
Max. Dachlast/Dachgepäckträger-Stützfuß‐
paare
Maximale Dachlast
4800 –
5700 kg
150 kg
2000 –
2500 kg
Die Angaben gelten bei gleichmäßiger Lastvertei‐
lung über die gesamte Dachfläche.
750 kg
Verringern Sie bei einem kürzeren Dachgepäck‐
träger die Beladung prozentual. Die maximal
100 kg
zulässige Belastung je Dachgepäckträger-Stütz‐
fußpaar ist 50 kg. Die maximal zulässige Belas‐
tung eines Relingträgers ist 100 kg.
Das Fahr‑, Brems‑ und Lenkverhalten des Fahr‐
zeugs ändert sich mit der Art des Ladeguts, dem
Gewicht und der Schwerpunktlage der Ladung.
Beachten Sie die Beladungsrichtlinien und wei‐
tere Informationen zur Lastverteilung
(
Seite 230).
/
Technische Daten 297
Mindestanzahl
Stützfußpaare
3

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