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Gewährleistung - Reichert iPac Gebrauchsanweisung

Pachymeter
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Gewährleistung
Reichert, Inc. übernimmt für dieses Produkt ab Rechnungsdatum des Erstkäufers für
einen Zeitraum von drei Jahren die Gewährleistung für die Fehlerfreiheit von Material
und Verarbeitung bei bestimmungsgemäßem Gebrauch. (Ein autorisierter Händler gilt
nicht als Erstkäufer.) Nach dieser Gewährleistung besteht die einzige Verpflichtung von
Reichert darin, defekte Teile oder Produkte auf Kulanz zu reparieren oder zu ersetzen.
Diese Gewährleistung gilt nur für Neuprodukte und erstreckt sich nicht auf Produkte,
die manipuliert, verändert oder unsachgemäß verwendet, versehentlich oder durch
Fahrlässigkeit beschädigt wurden oder deren Seriennummer oder Chargennummer
entfernt, geändert oder unkenntlich gemacht wurde. Diese Gewährleistung gilt nicht,
wenn das Produkt nicht gemäß der Gebrauchsanweisung von Reichert installiert oder
betrieben wird. Sie gilt ebenfalls nicht für Produkte, die nicht von einem Reichert-Werk,
einem technischen Service Center von Reichert oder einem autorisierten Reichert-
Händler verkauft, gewartet, installiert oder repariert wurden.
Leuchten, Glühlampen, Karten, Papier und sonstige Verbrauchsmaterialien sind von
dieser Gewährleistung ausgeschlossen.
Alle Ansprüche aus dieser Gewährleistung sind schriftlich unter Beifügung einer
Rechnungskopie an das Reichert-Werk, das technische Service Center von Reichert
oder den autorisierten Reichert-Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, zu richten.
Diese Gewährleistung ersetzt alle sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden
Gewährleistungen. Dies gilt insbesondere für stillschweigende Gewährleistungen
bezüglich der Handelsfähigkeit und Eignung für einen bestimmten Zweck. Kein Vertreter
und keine andere Person ist ermächtigt, andere Verpflichtungen für Reichert einzugehen.
Reichert haftet weder für besondere, Folge- oder Nebenschäden, die aus Fahrlässigkeit,
Verletzung der Gewährleistungsbedingungen oder verschuldensunabhängiger Haftung
entstehen, noch für andere Schäden, die aus dem Design, der Herstellung, dem Vertrieb,
dem Gebrauch oder der Handhabung des Produkts entstehen.
PATENTGARANTIE
Wenn der Käufer wegen einer angeblichen Verletzung eines US-Patents durch das
Gerät verklagt und Reichert davon umgehend in Kenntnis gesetzt wird, übernimmt
Reichert auf eigene Kosten die Verteidigung und erstattet Kosten und Schäden, die
aus einem solchen Verfahren entstehen, vorausgesetzt, Reichert erhält die alleinige
Kontrolle über die Verteidigung bei einem solchen Verfahren mit Informationen und
Beistand (auf Kosten von Reichert) für die Verteidigung und über alle entsprechenden
Verhandlungen zur Beilegung und Kompromissbildung.
PRODUKTÄNDERUNGEN
Reichert behält sich das Recht vor, technische Änderungen, Ergänzungen oder
Verbesserungen an seinen Produkten vorzunehmen, ohne dass daraus die Verpflichtung
entsteht, diese auch an früher hergestellten Produkten vorzunehmen.
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16040-101-GER Rev B

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