21439 Boxenstativ
21439
»Easy Lock«
Nutzungsinformation
Bestimmungsgemäße Verwendung
Das Stativ dient zur Aufnahme und zum Heben von Boxen und anderen Betriebsmitteln in der
Veranstaltungstechnik mit einem Gewicht von maximal 50 kg. Durch die Spannschelle mit Klapp-
haken ist ein schnelles und einfaches verstellen der Höhe in fünf Schritten möglich. Mit Hilfe des
patentierter »Easy Lock« Systems können Boxen äußerst schnell und mit nur einem Handgriff
auf einem Stativ spielfrei platziert werden. Die Spreizbacken aus Kunststoff stellen eine reson-
anzarme Verbindung zwischen Box und Stativ her. Das Boxenstativ kann Boxen mit einem
Flanschbuchsen-ø von 35 bis 37 mm aufnehmen.
Vorhersehbare Fehlanwendung
Während der Verwendung dürfen die Klemmschrauben nicht geöffnet werden. Die Tragfähigkeit
des Statives muss beachtet werden.
Allgemeines
u Das Stativ muss auf einen ebenen und tragfähigen Untergrund aufgestellt werden.
u Die Tragfähigkeit des Statives darf nicht überschritten werden.
u Das Stativ nicht in Fluchtwege oder öffentlich zugängliche Flächen aufstellen.
u Das Stativ vor Witterungseinflüsse schützen. Das Stativ ist nicht für den dauerhaften Betrieb
u
im Außenbereich ausgelegt.
u Das Stativ bei sichtbaren Beschädigungen oder Verschleißanzeichen nicht mehr verwenden.
u Durch die Installationshöhe besteht Gefahr durch herabfallende Teile.
u Durch Umfallen oder Herabfallen des Boxenstatives können Personen und Sachschäden
u
entstehen.
u Durch die Verstellmöglichkeit besteht Quetschgefahr zwischen den Bauteilen.
u Der Nutzer muss körperlich und fachlich geeignet sein.
u Die Nutzungsinformation ist Bestandteil des Artikels und ist für dessen Lebensdauer aufzube-
u
wahren bzw. an jeden nachfolgenden Besitzer oder Benutzer weiterzugeben.
Gewährleistung
Keine Gewährleistung wir übernommen für Schäden, die entstanden sind durch:
u Nichtbeachtung der Nutzungsinformation und der Allgemeinen Sicherheits- und
u
Montagehinweise.
u Ungeeignete oder nicht bestimmungsgemäße Anwendung.
u Fehlerhaftes Aufstellen bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte.
u Natürliche Abnutzung.
u Nachlässiger Umgang.
u Unsachgemäße Änderungen bzw. Instandsetzungsarbeiten durch Käufer oder Dritte.
u Einwirkung von Teilen fremder Herkunft.
u Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen.
Veränderungen, An- und Umbauten, welche die Sicherheit beeinträchtigen können, sind ohne
Genehmigung des Herstellers untersagt.