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Lasersicherheit - KLS Martin group MCO25plus Gebrauchsanweisung Und Technische Beschreibung

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Gebrauchsanweisung MCO25plus
2.2

Lasersicherheit

Bei diesem Lasergerät der Klasse IV kann sowohl der direkte Laserstrahl selbst als auch das
von Oberflächen diffus reflektierte Laserlicht gefährlich sein.
Das Gerät emittiert Licht im unsichtbaren Wellenlängenbereich von 10600 nm,
die irreversible Schäden an Augen, Haut und anderen Organen verursachen
kann!
Unter dem Laserbereich versteht man den Bereich, in dem die Werte für die maximal zulässige
Bestrahlung (MZB) überschritten werden dürfen. Dabei ist auch die Möglichkeit einer
unbeabsichtigten Ablenkung des Laserstrahls zu berücksichtigen. Alle Türen und Zugänge zum
Laserbereich sind durch Warnlampen zu kennzeichnen.
Die folgenden Sicherheitsvorkehrungen sind daher strikt einzuhalten:
Alle Personen, die sich während des Laserbetriebs im Laserbereich aufhalten, müssen über
die von Laserstrahlung ausgehenden Gefahren informiert sein und eine geeignete
Schutzbrille tragen. Die Augen des Patienten müssen ebenfalls entsprechend geschützt
werden.
Vom Betreiber sind geeignete Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen.
Das menschliche Auge ist das durch Laserstrahlung am stärksten gefährdete Organ. Daher
müssen alle im Laserbereich anwesenden Personen bei Umschaltung des Geräts von
„STANDBY" auf „LASER READY" Laserschutzbrillen tragen (Schutzstufe 10600 nm L4 oder
höher).
Schutzbrille nach DIN EN 207, D 10600 nm L4 verwenden!
Nicht direkt in den Strahl des roten Pilotlaserlichts blicken! Die obengenannten
Schutzbrillen schützen nicht vor der roten Pilotlaserstrahlung.
Bei offenen chirurgischen Eingriffen gilt der gesamte Operationsraum als Laserbereich.
Explosionsgefährdete Stoffe dürfen sich nicht im Laserbereich befinden! Leicht
entflammbare Materialien können in Brand geraten!
Bei der Anwendung von Laserstrahlung im Bereich von Organen, Körperhöhlen oder Tubi,
die leicht entzündliche Gase oder Dämpfe enthalten können, sind Schutzvorkehrungen
gegen Explosions- und Brandgefahr zu treffen
Gegenstände, die CO
dem Laserbereich zu entfernen. Auch Fenster und reflektierende Wände sind mit
geeigneten Materialien abzudecken. Wenn durch Einwirkung der Laserstrahlung auf
bestimmte Stoffe oder Materialien gesundheitsgefährdende Gase, Staub, Rauch,
Sekundärstrahlung oder leicht entzündliche Gasgemische entstehen können, sind ebenfalls
geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
V 5.0
-Strahlung reflektieren können, sind entweder abzudecken oder aus
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