•
Alle Instrumente, die während der Behandlung in den Strahlengang gebracht werden,
müssen in Form und Oberflächenbeschaffenheit so geartet sein, dass gefährliche
Reflexionen weit gehend ausgeschlossen sind.
•
Der Laserbereich sollte so klein wie möglich gehalten und zudem abgeschirmt werden, um
Unbefugten den Zutritt zu verwehren. Die Anzahl der im Laserbereich anwesenden
Personen sollte stets auf ein Minimum beschränkt bleiben.
•
Mindestens einmal jährlich sind die im Laserbereich arbeitenden Personen in die
einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und -vorkehrungen und in die Bedienung des
Geräts einzuweisen. Diese Einweisung muss unter Auflistung der Teilnehmer schriftlich
dokumentiert werden.
2.3
Explosions- und Brandgefahr
Lasersysteme der Klasse IV (DIN EN 60825-1) stellen eine potentielle Zündquelle dar. Durch
Absorption der Laserstrahlung wird die Laserenergie in Wärme umgewandelt, wodurch die
Reaktivität der bestrahlten Materialien zunimmt. Daher sind beim Umgang mit dem Laser
MCO25plus zwecks Verhütung laserinduzierter Brände und Explosionen folgende Maßnahmen
zu beachten:
•
Leicht entzündliche Stoffe, wie z. B. brennbare Flüssigkeiten aller Gefahrenklassen, dürfen
weder vor noch während der Laserbehandlung verwendet werden.
•
Besonders flammbare bzw. verbrennungsfördernde Gase wie Sauerstoff und Lachgas
dürfen bei endolaryngealen chirurgischen Eingriffen wegen der Möglichkeit einer
laserinduzierten Tubusentzündung nur unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen verwendet
werden (Verwendung eines lasersicheren Tubus).
•
Mit leicht entflammbaren Materialien - z. B. Tupfer, Kompressen usw. - ist im
Operationsbereich sorgfältig umzugehen. Das heißt:
• den Laserstrahl niemals direkt auf leicht entflammbare Gegenstände richten;
• zum Zielen nur den Pilotstrahl verwenden;
• leicht entzündliche Materialien stets anfeuchten;
• Laserstrahl nach dem Gebrauch sofort abschalten;
• Lasergerät durch Umschalten von „LASER READY" auf „STANDBY" vor
unbeabsichtigter/unsachgemäßer Verwendung schützen; alle an das Lasergerät
angeschlossenen Applikatorsysteme unmittelbar nach Gebrauch abschalten.
•
Bei unbeabsichtigter Freigabe des Laserstrahls darf weder der Patient noch das im
Operationsbereich anwesende Personal gefährdet werden. Auch muss sichergestellt sein,
dass sich leicht entflammbare Materialien nicht entzünden können.
•
Die Verwendung von brennbaren Narkosegasen oder oxidierenden Gasen wie
Stickstoffoxid (N
Beispiel Baumwolle, die mit Sauerstoff gesättigt sind, können bei den hohen Temperaturen
entzündet werden, die beim bestimmungsgemäßen Gebrauch des Lasergeräts entstehen.
Den Lösemitteln von Klebstoffen und brennbaren Lösungen, die zur Reinigung und
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O) und Sauerstoff sollte vermieden werden. Einige Materialien, zum
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Gebrauchsanweisung MCO25plus
V 5.0