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Sicherheitsanforderungen An Lasergerät Und Zubehör; Sicherheitstechnische Hinweise Zum Pilotlaser - KLS Martin group MCO25plus Gebrauchsanweisung Und Technische Beschreibung

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2.6
Sicherheitsanforderungen an Lasergerät und Zubehör
Die verwendeten Instrumente sollten eine matte, die CO
reflektierende Oberfläche aufweisen.
Optische Geräte zur Beobachtung des OP-Feldes müssen speziell für die Verwendung mit
Lasersystemen ausgelegt sein. Sie dürfen nur unter Verwendung geeigneter Vorsatzfilter
benutzt werden, die den Anforderungen für Laserschutzbrillen entsprechen.
Das Lasersystem darf niemals eingeschaltet werden, solange nicht alle Gehäuseteile
ordnungsgemäß befestigt worden sind und das Gehäuse geschlossen ist. Bei geöffnetem
Lasergerät kann Laserstrahlung unkontrolliert nach außen gelangen! Außerdem besteht das
Risiko, mit gefährlichen elektrischen Spannungen und Strömen in Berührung zu kommen.
Am Lasergerät festgestellte Mängel sind ordnungsgemäß im Medizin-Produktebuch zu
vermerken und dem Laserschutzbeauftragten mitzuteilen. In diesem Fall ist Gebrüder
Martin oder ein von Gebrüder Martin autorisierter Kundendiensttechniker unverzüglich zu
benachrichtigen. Gerät vor Reparatur keinesfalls mehr verwenden!
2.7

Sicherheitstechnische Hinweise zum Pilotlaser

Die vom roten Pilotlaser emittierte Strahlung (Laserdiode, Wellenlänge 635 ± 10 nm) ist relativ
ungefährlich. Diese Strahlung verursacht weder Hautschäden, noch besteht die Gefahr einer
Entzündung von OP-Materialien. Für das menschliche Auge jedoch kann diese Strahlung
gefährlich sein. Wenn intensives Pilotlaserlicht mehrmals während eines Arbeitstages ungewollt
auf das Auge trifft, lassen sich Augenschäden nicht ausschließen.
Die Helligkeit des Pilotlaserlichts lässt sich durch den Bediener einstellen. Die maximale
Laserleistung liegt bei ca. 5 mW, was der Laserklasse 3R entspricht.
Achtung!
Nach Einschalten des Geräts tritt am vorderen Ende des Applikatorsystems
(Fokussierhandstück oder Scanner) sichtbare Pilotlaserstrahlung aus, wenn die
Pilotlaserfunktion nicht durch Betätigen der gelb hinterleuchteten Pilotlasertaste
ausgeschaltet wurde. In diesem Fall kann jeder Blick in die Strahlaustritts-
öffnung (Blende) des Applikatorsystems zu Augenschäden führen und sollte
daher unbedingt vermieden werden! Die Laserschutzbrillen D 10600 nm L4
schützen zwar gegen die CO
Pilotlaserstrahlung!
Hingegen ist die Streustrahlung des Pilotlaserlichts (z. B. beim Betrachten der
Behandlungsstelle) selbst bei maximaler Laserleistung ungefährlich.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass beim Umgang mit der Pilotlaserstrahlung kein
spezieller Augenschutz (wie beispielsweise Schutzbrillen) erforderlich ist, sofern die
obengenannten Hinweise beachtet werden.
Da der Pilotlaserstrahl denselben Weg durch das Laser-Übertragungssystem nimmt wie der
CO
-Laserstrahl, bietet er eine gute Methode, die Unversehrtheit des Laser-
2
12
-Laserstrahlung, sind jedoch unwirksam gegen die
2
Gebrauchsanweisung MCO25plus
-Laserstrahlung nur diffus
2
V 5.0

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