Abb. 7: Homologationsschild
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Hersteller
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Kategorie
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Nummer der EU-Typgenehmigung
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Seriennummer
3.13
Beleuchtungsanlage, Vorder-, Seiten- und Rückstrahler
u
Die lichttechnischen Einrichtungen vorschriftsmäßig an die Maschine anbringen.
Die lichttechnischen Einrichtungen müssen ständig betriebsfertig sein.
Sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein.
Die Maschine ist werkseitig mit einer Beleuchtungseinrichtung und vorderen, rückwärtigen und
seitlichen Kenntlichmachung ausgerüstet (Anbringung an der Maschine siehe 3.10.1 Lage der
Schutzeinrichtungen und der Warn- und Instruktionshinweise).
AERO GT 60.1
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Zulässiges Gesamtgewicht
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Zulässige Stützlast
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Achslast
5903287
3. Sicherheit
31