1. WICHTIGE GRUNDLEGENDE INFORMATIONEN
1.1. Wichtige Sicherheitshinweise
Verwenden Sie die Anlage nur zu dem in dieser Anleitung beschriebenen Zweck. Andernfalls gefährden Sie sich
selbst oder Sie beschädigen Teile der Anlage.
Sie bringen sich selbst und andere in Gefahr, wenn Sie die Anlage falsch montieren oder die Sicherheits- oder
Warnhinweise nicht beachten. Schwere Verletzungen oder erhebliche Sachschäden können die Folge sein.
1.2. Verantwortlichkeiten des Herstellers
Den Hersteller trifft eine öffentlich-rechtliche Verantwortung aus dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz
(GPSG), nur sichere Anlagen auf den Markt zu bringen. Die Marktkontrolle führen die staatlichen Gewerbeauf-
sichtsämter der Länder durch. Soweit die Anlagen beim Inverkehrbringen nicht den Vorschriften entsprechen,
steht der Gewerbeaufsicht das Recht von Beanstandungen zu.
Die CE-Kennzeichnung ist Voraussetzung für das erstmalige Inverkehrbringen (oder Inbetriebnehmen) von Produk-
ten, für die eine CE-Kennzeichnung gemäß nachfolgenden EU-Richtlinien gefordert ist, nämlich in allen Teilnehmer-
staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).
Der EWR umfasst die EU-Mitgliedstaaten und die EFTA-Staaten mit Ausnahme der Schweiz. Damit ist beim Inver-
kehrbringen in der Schweiz die CE-Kennzeichnung nicht gefordert.
Es gibt vielfach spezielle Konformitätskennzeichen, die CE-Kennzeichnung nach den EU-Richtlinien wird jedoch
anerkannt.
1.3. Verantwortlichkeiten des Betreibers
Der Schwerpunkt der Verantwortung und Haftung im Arbeitsschutz liegt beim Betreiber.
Da die Verantwortung des Betreibers für Sicherheit- und Gesundheitsschutz Bestandteil seiner unternehmerischen
Gesamtverantwortung ist, richten sich die meisten Arbeitsschutzvorschriften auch an ihn.
Der Betreiber sorgt dafür, dass
• alle Teile der Betriebsanleitung stets griffbereit an der Anlage aufbewahrt werden.
Der Betreiber verpflichtet sich, nur Personen an der Anlage arbeiten zu lassen, die
• alle für die jeweilige Tätigkeit relevanten Teile der Betriebsanleitung gelesen und verstanden haben,
• mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Umweltschutz vertraut
sind und
• in die sichere Handhabung der Anlage eingewiesen sind (Unterweisung).
Der Betreiber organisiert vor Beginn der Montage
• eine aufsichtsführende Person und sorgt dafür, dass
• der Bauort mit Hilfe von Spartenplänen inspiziert wird und dabei
• die Lage von Erdleitungen aller Art und nicht tragendes Erdreich mit Markierungsfarbe oder durch
Absperrungen gekennzeichnet werden.
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