5. VORAUSSETZUNGEN FÜR PROJEKTIERUNG UND MONTAGE
5.5. Schutzzaun
Die Anlage muss innerhalb eines festen Schutzzaunes aufgebaut werden.
Dieser Schutzzaun muss die Anforderungen gem. EN 953 und EN ISO 13857 und möglicherweise auch die
entsprechenden Vorgaben der Versicherung erfüllen.
D.h. der Schutzzaun muss betriebsfremde Personen zuverlässig abhalten, das Betriebsgelände begehen zu können.
• Die Zaunfelder müssen aus festem, dauerhaft undurchdringlichem Material bestehen.
• Der Zaun muss eine Mindesthöhe von 1,40 m aufweisen.
• Der Zaun muss so montiert werden, dass an allen Stellen ein Mindestabstand von 1,5 m zu beweglichen
Teilen eingehalten wird.
• Zugangstore müssen absperrbar sein.
5.6. Erdleitungen und nicht tragendes Erdreich
Der Betreiber organisiert vor Beginn der Montage
• eine aufsichtsführende Person und sorgt dafür, dass
• der Bauort mit Hilfe von Spartenplänen inspiziert wird und dabei
• die Lage von Erdleitungen aller Art und nicht tragendes Erdreich mit Markierungsfarbe oder durch
Absperrungen gekennzeichnet werden.
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