Sicherheitshinweise
Auf-, Um- und Abbauarbeiten
Klettereinhausungen dürfen nur unter
der Leitung einer hierzu fachkundigen
Person und von fachlich geeigneten
Beschäftigten auf-, um- oder abgebaut
werden. Die fachlich geeigneten Be-
schäftigten müssen für diese auszufüh-
renden Arbeiten eine angemessene
Unterweisung in Bezug auf spezifische
Gefahren erhalten.
Anhand der Gefährdungsbeurteilung
und der AuV muss der Unternehmer
eine Montageanweisung erstellen, um
einen sicheren Auf-, Um- und Abbau
der Klettereinhausung zu gewähr-
leisten.
Der Unternehmer muss dafür sorgen,
dass die benötigte persönliche Schutz-
ausrüstung für den Auf-, Um- oder
Abbau der Klettereinausung, wie z. B.
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Schutzhelm,
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Sicherheitsschuhe,
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Schutzhandschuhe,
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Schutzbrille,
vorhanden ist und bestimmungsgemäß
genutzt wird.
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Ist eine persönliche Schutzausrüstung
gegen Absturz (PSAgA) notwendig
oder durch lokale Vorschriften vorgege-
ben, muss der Unternehmer anhand
der Gefährdungs beurteilung geeignete
Anschlag punkte festlegen.
Die zu verwendende PSAgA legt der
Unternehmer fest.
Der Unternehmer muss
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für sichere Arbeitsplätze sorgen, die
über sichere Verkehrswege erreich-
bar sind. Gefahrenbereiche müssen
abgesperrt und gekennzeichnet sein.
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die Standsicherheit während aller
Bauzustände, insbesondere während
des Auf-, Um- und Abbaus, gewähr-
leisten.
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sicherstellen und nachweisen, dass
alle auftretenden Belastungen sicher
abgeleitet werden.
Benutzung
Jeder Unternehmer, der Klettereinhau-
sungen benutzt oder benutzen lässt,
trägt Verantwortung dafür, dass diese
in einem ordnungs gemäßen Zustand
sind.
Wird die Klettereinhausung von
mehreren Unternehmen gleichzeitig
oder nacheinander benutzt, muss der
SiGeKo auf mögliche gegenseitige
Gefähr dungen hinweisen und die
Arbeiten koordinieren.
RCS P Kletterschutzwand
Aufbau- und Verwendungsanleitung – Regelausführung