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Eg-Konformitätserklärung - Kernlochbohrer DKB-352/S-PRO Betriebsanleitung

Diamantkernbohrgerät
Inhaltsverzeichnis

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EG-Konformitätserklärung
Der Hersteller/Inverkehrbringer
Kernlochbohrer GmbH
Maybachstraße 7
72636 Frickenhausen
erklärt hiermit, dass folgendes Produkt
Produktbezeichnung:
Typ:
DKB-202/H-PRO,
DKB-202/P-PRO,
DKB-352/S-PRO,
DKB-502/P-PRO
allen einschlägigen Bestimmungen der angewandten Rechtsvorschriften (nachfolgend) - einschließlich deren zum
Zeitpunkt der Erklärung geltenden Änderungen - entspricht. Die alleinige Verantwortung für die Ausstellung dieser
Konformitätserklärung trägt der Hersteller. Diese Erklärung bezieht sich nur auf die Maschine in dem Zustand, in dem sie
in Verkehr gebracht wurde; vom Endnutzer nachträglich angebrachte Teile und/oder nachträglich vorgenommene
Eingriffe bleiben unberücksichtigt.
Folgende Rechtsvorschriften wurden angewandt:
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
EMV-Richtlinie 2014/30/EU
Folgende harmonisierte Normen wurden angewandt:
EN ISO 12100:2010
EN 60745-1:2015
EN 60745-2-1:2010
EN 55014-1:2006
+A2:2011
EN 55014-2:1997
EN 61000-3-2:2014
EN 61000-3-3:2013
Name und Anschrift der Person, die bevollmächtigt ist, die technischen Unterlagen zusammenzustellen:
Kernlochbohrer GmbH
Maybachstraße 7
72636 Frickenhausen
Ort:
Frickenhausen
Datum:
30.07.2022
Guido Pillat, Chief Executive Officer
Kernbohrgerät
Sicherheit von Maschinen - Allgemeine Gestaltungsleitsätze - Risikobeurteilung und
Risikominderung (ISO 12100:2010)
Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge
Sicherheit – Teil 1: Allgemeine Anforderungen
Handgeführte motorbetriebene Elektrowerkzeuge
Sicherheit – Teil 2-1: Besondere Anforderungen
für Bohrmaschinen und Schlagbohrmaschinen
Elektromagnetische Verträglichkeit – Anforderungen an
Haushaltgeräte, Elektrowerkzeuge und ähnliche Elektrogeräte –
Teil 1: Störaussendung
Elektromagnetische Verträglichkeit – Anforderungen an +A2:2008
Elektrowerkzeuge und ähnliche Elektrogeräte
Teil 2: Störfestigkeit – Produktfamiliennorm
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 3-2: Grenzwerte –
Grenzwerte für Oberschwingungsströme
Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) – Teil 3-3: Grenzwerte –
Begrenzung von Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen
und Flicker in öffentlichen Niederspannungs-Versorgungsnetzen für
Geräte mit einem Bemessungsstrom ≤ 16 A je Leiter, die keiner
Sonderanschlussbedingung unterliegen

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