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Spezielle Sicherheitshinweise; Flüssiggas Unter Erdgleiche; Verantwortlichkeiten; Pflichten Des Herstellers - BROTJE WGB 14.1 Installationshandbuch

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Inhaltsverzeichnis

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1 Sicherheit
1.3

Spezielle Sicherheitshinweise

1.3.1
Flüssiggas unter Erdgleiche
1.4

Verantwortlichkeiten

1.4.1

Pflichten des Herstellers

1.4.2
Herstellererklärung
1.4.3

Pflichten des Fachhandwerkers

8
WGB 14.1 - WGB 38.1
Sie entsprechen der DIN EN 15502-1 und DIN EN 15502-2-1.
Gefahr!
Die Gas-Brennwertkessel der Serie WGB dürfen nur mit Gasen
der 2. und 3. Gasfamilie nach EN 437 und DVGW G260 betrieben
werden!
Ebenso dürfen die Gas-Brennwertkessel mit Gasen der 2.
Gasfamilie mit einer maximalen Beimischung von 20%
Wasserstoff H2 betrieben werden.
Der WGB entspricht der DIN EN 126 und DIN EN 298 und benötigt
deshalb kein zusätzliches Absperrventil beim Betrieb mit Flüssiggas unter
Erdgleiche.
Unsere Produkte werden in Übereinstimmung mit den Anforderungen der
geltenden Richtlinien gefertigt. Daher werden sie mit der Kennzeichnung
sowie mit sämtlichen erforderlichen Dokumenten ausgeliefert. Im
Interesse der Qualität unserer Produkte streben wir beständig danach, sie
zu verbessern. Daher behalten wir uns das Recht vor, die in diesem
Dokument enthaltenen Spezifikationen zu ändern.
Wir können in folgenden Fällen als Hersteller nicht haftbar gemacht
werden:
Nichtbeachten der Installations- und Wartungsanweisungen für das
Gerät.
Nichtbeachten der Bedienungsanweisungen für das Gerät.
Keine oder unzureichende Wartung des Gerätes.
Die Einhaltung der Schutzanforderungen gemäß der Richtlinie
2014/30/EU zur elektromagnetischen Verträglichkeit (EMV) ist nur bei
bestimmungsgemäßem Betrieb der Kessel gegeben.
Die Umgebungsbedingungen gemäß EN 55014 sind einzuhalten.
Ein Betrieb ist nur mit ordnungsgemäß montierter Verkleidung statthaft.
Die ordnungsgemäße elektrische Erdung ist durch regelmäße
Überprüfung (z.B. jährliche Inspektion) der Kessel sicherzustellen.
Beim Austausch von Geräteteilen dürfen nur vom Hersteller
vorgeschriebene Originalteile verwendet werden.
Die Gas-Brennwertgeräte erfüllen die grundlegenden Anforderungen der
Wirkungsgradrichtlinie 92/42/EG als Brennwertkessel.
Bei Einsatz von Erdgas emittieren die Gas-Brennwertgeräte entsprechend
den Anforderungen gemäß §6 der Verordnung über Kleinfeuerungsstätten
vom 26.01.2010 (1.BImSchV) weniger als 60
Der Fachhandwerker ist verantwortlich für die Installation und die
erstmalige Inbetriebnahme des Gerätes. Der Fachhandwerker hat
folgende Anweisungen zu befolgen:
Alle Anweisungen in den mit dem Gerät gelieferten Anleitungen lesen
und befolgen.
mg
/
NO
.
kWh
X
7792059 - 02 - 24112022

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Diese Anleitung auch für:

Wgb 22.1Wgb 28.1Wgb 38.1

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