Einleitung
Zielgruppen
Unternehmer
Diese Aufbau- und Verwendungsanlei-
tung (AuV) richtet sich an Unterneh-
mer, die Klettersysteme entweder
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auf-, um- und abbauen, oder
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benutzen, z. B. zum Betonieren, oder
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benutzen lassen, z. B. für Zimmer-
manns- oder elektrische Arbeiten.
Der Sicherheits- und Gesundheits-
schutzkoordinator* (SiGeKo)
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wird durch den Bauherrn bestellt,
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muss während der Planung
eventuelle Gefährdungen erkennen,
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definiert Maßnahmen, die vor
Gefahren schützen,
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erstellt einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzplan,
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koordiniert die Schutzmaßnahmen
der Unternehmen und Arbeiter so,
dass sie sich nicht gegenseitig
gefährden,
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überwacht die Einhaltung der
Schutzmaßnahmen.
Fachkundige Person
(Koordinator der Baustelle)
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wird vom Unternehmer beauftragt,
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muss bei allen Arbeiten vor Ort sein,
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erstellt und aktualisiert den Plan für
den Auf-, Um- und Abbau,
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erstellt und aktualisiert den Plan für
den Gebrauch der Kletterschalung
durch den Nutzer,
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beaufsichtigt die Auf-, Um- und Ab-
bauarbeiten (Aufsichtführender).
Zusätzliche techn. Dokumentationen
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PERI Bemessungsinformationen für Selbstklettersysteme
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Zulassungen:
– Z-21.6-1766
– Z-21.6-1767
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Aufbau- und Verwendungsanleitung VARIO GT 24 Träger-
Wandschalung
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Betriebsanleitungen:
– Kranlasche 24
– Klettertraverse 9 t
– Paletten und Stapelrungen
– PERI Bio Clean
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Montageanleitung ACS 100 Kletterwerk und Hydraulik
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PERI Tabellen – Schalung und Traggerüst
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Anwenderhinweise Betonkonen mit Dichtungskleber-3
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Programmübersicht ACS
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Zur Prüfung befähigte Personen
Aufgrund der Fachkenntnisse aus
Berufs ausbildung, Berufserfahrung und
zeitnaher beruflicher Tätigkeit hat die
zur Prüfung befähigte Person ein zuver-
lässiges Verständnis von sicherheits-
technischen Belangen und kann Prü-
fungen ordnungs gemäß durchführen.
In Abhängigkeit der Komplexität der
Prüfaufgabe, z. B. Prüfum fang, Prüfart
oder Nutzung bestimmter Messgeräte,
sind unterschiedliche Fachkenntnisse
notwendig.
Fachlich geeignete Beschäftigte
Klettersysteme dürfen nur von
Beschäftigten auf-, um- oder abgebaut
werden, die dafür fachlich, physisch
und psychisch geeignet sind. Fachlich
geeignete Beschäftigte müssen für die
auszuführenden Arbeiten eine Unter-
weisung** erhalten haben, mit min-
destens folgenden Punkten:
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Erklärung des Plans für den Auf-,
Um- oder Abbau des Klettersystems
in verständlicher Form und Sprache.
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Beschreibung der Maßnahmen, um
das Klettersystem sicher auf-, um-
oder abzubauen.
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Herstellerdokumentation:
– Filterpumpe CE
– Makita DDF451
– Hydraulikaggregat
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Sicherheitsdatenblatt Hydrauliköl
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Benennung der vorbeugenden
Maßnahmen gegen die Gefahr des
Absturzes von Personen und des
Herabfallens von Gegenständen.
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Benennung der Sicherheitsvorkeh-
rungen für den Fall, dass sich die
Witterungsverhältnisse so verän-
dern, dass die Sicherheit des Sys-
tems und der beteiligten Personen
beeinträchtigt sein könnte.
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Angaben zu den zulässigen Belas-
tungen.
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Beschreibung aller weiteren Gefah-
ren, die im Zusammenhang mit dem
Auf-, Um- oder Abbau stehen.
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In anderen Ländern die entspre-
chenden nationalen Vorschriften
und Regelwerke in der jeweils
aktuellen Fassung einhalten!
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Sind keine länderspezifischen Re-
gelwerke vorhanden, empfehlen
wir nach den deutschen Regel-
werken vorzugehen.
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Eine fachkundige Person muss
bei allen Arbeiten am Klettersys-
tem sowie beim Klettervorgang
vor Ort sein.
* In Deutschland gilt: Regel zum Arbeitsschutz
auf Baustellen 30 (RAB 30).
** Die Unterweisung gibt entweder der Unter-
nehmer selbst oder eine von ihm benannte,
befähigte Person.
ACS R Selbstklettersystem
Aufbau- und Verwendungsanleitung – Regelausführung