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Wichtige Sicherheitshinweise - SIMPLON E-LION Handbuch Und Bedienungsanleitung

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1.4

WichtiGe sicherheitshinWeise

Nach der europäischen Gesetzgebung wird der SIMPLON E-LION Elektro-Antrieb als EPAC
(Electrical Power Assist Cycle) eingestuft. Nach der europäischen Norm EN 15194 ist Ihr
SIMPLON E­Bike ein so genanntes EPAC und somit als Fahrrad klassifiziert. Dadurch wird es
weitest gehend uneingeschränkt nutzbar.
Zur klassifizierung als ePac gilt es, folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
• Es muss sich um eine Tretkraftunterstützung handeln, d.h. der Zusatzantrieb wirkt nur, wenn
aktiv in die Pedale getreten wird.
• Die Unterstützung wirkt nur bis zu einer Geschwindigkeit von maximal 25 km/h. Die Antriebs-
leistung beträgt maximal 250 Watt Nenndauerleistung.
• Eine Fahrerlaubnis oder ein Führerschein ist nicht erforderlich. Es gibt keine Altersbeschrän-
kung und man darf Radwege befahren.
• Gesetzliche Bestimmungen zur Haftpflichtversicherung Ihres SIMPLON E­Bikes bestehen in
Deutschland nicht.
!
WarnunG:
Obwohl es nach der europäischen Gesetzgebung keine Helmpflicht und kein Mindestalter für ein
EPAC gibt, empfehlen wir dringend ein Mindestalter von 15 Jahren einzuhalten und zur persön­
lichen Sicherheit einen geeigneten Fahrradhelm zu tragen.
Versäumnisse bei der Einhaltung der Sicherheitshinweise und Anweisungen können das Pro-
dukt beschädigen, elektrischen Schlag, Brand und/oder schwere Verletzungen verursachen.
Für Schäden, die aufgrund der Nichtbeachtung dieser Anleitung entstehen, übernimmt der
Hersteller keine Haftung.
• Lesen Sie diese Anleitung sorgfältig durch, bevor Sie Ihr Elektrofahrrad verwenden. Durch
falsche Verwendung des Fahrrades kann das Produkt beschädigt werden und es kann zu
schweren Verletzungen oder sogar zum Tod des Fahrers führen.
• Der Akku Ihres Elektrofahrrades enthält chemische Substanzen, die unter Missachtung der
hier aufgeführten Sicherheitshinweise gefährliche Reaktionen hervor rufen können.
• Bitte versuchen Sie niemals, die Komponenten der Antriebseinheit zu öffnen, besonders nicht
den Akku. Ein unsachgemäßes Öffnen bzw. ein mutwilliges Zerstören des Akkus birgt die
Gefahr ernsthafter Verletzungen.
• Das Öffnen oder Manipulieren der elektrischen und mechanischen Komponenten des Antriebs
und des Akkus führen zum Erlöschen des Garantieanspruchs.
• Beschädigte elektrische Baugruppen und Kabel können zu Kurzschlüssen führen und müssen
von einem entsprechenden Fachbetrieb ersetzt werden.
• Benutzen Sie zum Laden des Akkus ausschließlich SIMPLON-Ladegeräte. Die Benutzung
eines anderen Ladegerätes kann zu Fehlfunktionen, eingeschränkter Lebensdauer oder zu
Feuer und Explosionen führen.
• Akkus ab der Version 1.46 (s. Aufkleber) nur für SIMPLON E­BIKES ab Modelljahr 2012 nutzen.
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