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Erstinbetriebnahme; Vor Dem Ersten Anheizen; Trockenheizen; Übergabe An Den Betreiber - Camina & Schmid SH-Serie Montageanleitung

Heizeinsatz
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Inhaltsverzeichnis

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Erstinbetriebnahme

6.
Erstinbetriebnahme
SICHERHEITSHINWEIS
Vor der Erstinbetriebnahme müssen die Voraussetzungen
für die sichere und bestimmungsgemäße Verwendung von
der Fachkraft erfüllt und gewährleistet sein!
SICHERHEITSHINWEIS
Bevor die Feuerstätte zum Heizen verwendet werden
kann, muss eine Erstinbetriebnahme durch die Fachkraft
vorgenommen werden.
SICHERHEITSHINWEIS
Beim erstmaligen Erhitzen des Gerätes können Gase von
der Lackierung freigesetzt werden.
Während dieser Phase für eine ausreichende Belüftung
des Aufstellraums sorgen! Während der Erstinbetriebnah-
me erhält die Lackierung der Feuerstätte unter Temperatur
ihre besondere Festigkeit. Dies kann kurzzeitig zu leichter
Geruchsbildung führen. Direktes Einatmen vermeiden.
ACHTUNG
Eine unsachgemäße Erstinbetriebnahme kann zu Schäden
an der Feuerstätte führen.
6.1

Vor dem ersten Anheizen

Die Feuerstätte, keramische Ofenteile und bei Bedarf auch
der Schornstein müssen langsam austrocknen.
6.2

Trockenheizen

Nach dem langsamen Trocknen (ca. 1 Woche Trocknungszeit)
muss die Feuerstätte aufgeheizt werden. Beim Trocken-
heizen der Feuerstätte darf nur wenig Brennstoff (max. 1-2
Holzscheite einlagig) aufgelegt und entzündet werden. Wenn
der Brennstoff nahezu abgebrannt ist, Holz nachlegen. Die
maximale Verbrennungsluft-Einstellung (Kaltstart/Anheizen)
verwenden. Eventuelle Kondensatbildung an dem Heizein-
satz oder an der Verkleidung sofort sorgfältig abwischen,
bevor sich Rückstände in den Lack einbrennen können.
Während dieser Phase für eine ausreichende Belüftung des
Aufstellraums sorgen.
Wichtige Informationen zur Inbetriebnahme des
Gerätes finden Sie in der beigefügten Betriebsanlei-
tung. Gegebenenfalls müssen weitere Dokumente
anderer Hersteller zur Inbetriebnahme beachtet
werden.
32
7.
Übergabe an den Betreiber
Nach der Erstinbetriebnahme übergibt die Fachkraft die
Feuerstätte an den Betreiber.
Die Fachkraft ist verpflichtet,
den Betreiber durch eine ausführliche Einweisung in die
Funktionsweise der Feuerstätte, in die sichere und sach-
gerechte Bedienung sowie das richtige und umweltscho-
nende Heizen einzuweisen.
den Betreiber auf Besonderheiten in die Handhabung
einer Feuerstätte beim gleichzeitigen Betrieb mit Geräten
wie Luftabsaugungsanlagen (z. B. Lüftungsanlage oder
Dunstabzugshaube) einzuweisen.
den Betreiber in die Bedienung, Pflege, Wartung und
Prüfung der Feuerstätte einzuweisen.
alle zum sicheren Betreiben der Feuerstätte notwendigen
technischen Dokumente sowie die Betriebs- und Monta-
geanleitung des Gerätes und aller Zubehör- und Einbau-
teile an den Betreiber auszuhändigen.
Der Betreiber ist verpflichtet, sich über die sichere
und fachgerechte Handhabung der Feuerstätte zu
informieren!
8.

Dokumentation

Die Erstinbetriebnahme ist durch eine zugelassene Fachkraft
auszuführen und schriftlich zu protokollieren. Alle Inbetrieb-
nahmeprotokolle müssen an den Betreiber übergeben wer-
den. Die Fachkraft muss ein Übergabeprotokoll anfertigen
und dem Betreiber übergeben. Hier sind alle übergebenen
Dokumente und die durchgeführte Einweisung des Betrei-
bers aufzuführen.
Eine Vorlage für das Inbetriebnahmeprotokoll befin-
det sich am Ende der beigefügten Betriebsanleitung.
9.
Angaben für den Störfall
SICHERHEITSHINWEIS
Im Störfall ist die Feuerstätte sofort auszustellen und darf
erst wieder in Betrieb gehen, wenn defekte Bauteile aus-
getauscht sind und/oder der Fehler behoben ist!

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