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Persönliche Schutzausrüstung; Gebäude- Und Standsicherheit; Brand- Und Wärmeschutz - Camina & Schmid SH-Serie Montageanleitung

Heizeinsatz
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Inhaltsverzeichnis

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Sicherheit
Die nachfolgenden Hinweise dienen Ihrer Sicherheit:
GEFAHR
Herabfallende Geräte!
Heizeinsätze haben ein hohes Eigengewicht.
Beim Transport und Lagern den Schwerpunkt des Gerätes
beachten!
Beim Transport und Lagern das Gerät gegen Kippen und
Herunterfallen sichern!
Geeignete Hilfsmittel und Befestigungsmittel – wie
Spanngurte – einsetzen!
Gewichtsangaben des Herstellers beachten!
SICHERHEITSHINWEIS
Verletzungsgefahr beim Heben und Tragen der Heizein-
sätze!
Heizeinsätze haben ein hohes Eigengewicht.
Bei dem Transport oder der Montage geeignete Hilfsmittel
einsetzen! Das Gerät mit einer ausreichenden Anzahl von
Personen anheben oder transportieren!
Gewichtsangaben des Herstellers beachten!
Es ist verboten, Veränderungen an dem Gerät vor-
zunehmen!
Eine Veränderung des Gerätes kann zu erheblichen
Beeinträchtigungen der Sicherheit der Feuerstätte
führen!
Es dürfen nur Originalbauteile und -befestigungs-
elemente verbaut werden!
1.12
Persönliche Schutzausrüstung
Bei allen Arbeiten muss die Fachkraft geeignete persönliche
Schutzausrüstung entsprechend den möglichen Gefahren
und den Unfallverhütungsvorschriften tragen:
geeignete Sicherheitshandschuhe,
geeignete Sicherheitsschuhe,
Schutzbrille.
Darüber hinaus obliegt es der Fachkraft, persönliche Schutz-
ausrüstungen (PSA) auszuwählen und zu tragen, die für den
Aufbau der gesamten Feuerstätte geeignet sind.
1.13
Gebäude- und Standsicherheit
Die Feuerstätte darf nur auf ausreichend tragfähigen Böden
bzw. Geschossen aufgebaut werden.
8
1.14
Brand- und Wärmeschutz
Betroffen sind:
Anbauflächen aus oder mit brennbaren Baustoffen (zu
schützende Bauteile),
Anbauflächen ohne brennbare Baustoffe und ohne
rückseitig eingebaute Einbaumöbel (nicht zu schützende
Bauteile).
Zu schützende Umgebungsbereiche dürfen keiner höheren
Temperatur – höher als 85 °C – ausgesetzt sein. Sie sind aus-
reichend zu schützen oder zu dämmen.
Hierzu gehören:
Wände, Böden und Decken,
Anbauteile und Schornstein des Bauwerks.
Zugehörige Verordnungen sind einzuhalten.
Weiterführende Informationen zu nachfolgenden
Themen sind Kapitel 5 „Brand- und Wärmeschutz"
zu entnehmen:
Fußboden vor der Feuerraumöffnung,
Bauteile aus brennbaren Baustoffen.
Weiterführende Informationen zur Wärmedäm-
mung von Anbauflächen und Wärmedämmstufen
sind Kapitel 5.4 „Angaben zur Wärmedämmung" zu
entnehmen.
Weiterführende Informationen zu den Gerätetypen
sind Kapitel 14 „Technische Daten" zu entnehmen.

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