7.18 Treppen
Treppen dürfen nur mit Hilfe von Begleitpersonen über-
wunden werden. Sind dafür Einrichtungen wie z. B. Auffahr-
rampen oder Aufzüge vorhanden, so sind diese zu benutzen. Feh-
len solche Einrichtungen, so ist das Hindernis mit Hilfe von zwei
Helfern durch Tragen zu überwinden.
Achten Sie darauf, dass die Begleitpersonen den Rollstuhl nur an
fest montierten Bauteilen (siehe Abb. 1) anfassen. Fußrasten oder
Seitenteile sind hierfür ungeeignet, denn sie könnten sich lösen
oder brechen und so zu Verletzungen führen.
7.19 Sicherheit in Fahrzeugen
Es wird darauf hingewiesen, dass Rollstühle nicht als Sitzge-
legenheit in Fahrzeugen verwendet werden dürfen. Der Be-
nutzer muss vom Rollstuhl auf einen Fahrzeugsitz wechseln.
Gebrauchsanweisung Rollstuhl PRIMUS MS 2.0
Abb. 1: Teile und Bereiche, an denen der Rollstuhl getragen werden darf
Abb. 2: Label zur Kennzeichnung des Nutzungsverbots in Fahrzeugen
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