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Garantie - RIKA REVO Bedienungsanleitung

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14. GARANTIE

Diese
Garantiebedingungen
Österreich, Deutschland und der Schweiz.
Im Sinne einer rechtzeitigen Schadensbegrenzung ist der
Garantieanspruch seitens des Anspruchnehmers beim RIKA
Fach- bzw. Vertragshändler durch Rechnung und Angabe
von
Kaufdatum,
Modellnamen,
Reklamationsgrund schriftlich geltend zu machen.
GARANTIE
5 Jahre auf den geschweißten Ofenkorpus. Die Garantie
umfasst ausschließlich Defekte an Material und Verarbeitung
sowie die kostenlose Lieferung von Garantieersatzteilen.
Arbeits- und Wegzeiten werden durch die Herstellergarantie
nicht abgegolten.
Verwenden Sie ausschließlich vom Hersteller empfohlene
bzw.
gelieferte
Ersatzteile.
Garantieverlust!
Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass das Gerät
sachgemäß laut den jeweils zum Zeitpunkt des Kaufdatums
aktuellen Benutzeranleitungen installiert und in Betrieb
genommen wurde. Der Anschluss muss durch einen für
derartige Geräte ausgewiesenen Fachmann erfolgen.
gelten
für
die
Länder
Seriennummer
sowie
Bei
Nichtbeachtung
- 32 -
Ausgenommen von der Garantie sind VERSCHLEISSTEILE
wie Glas, Lack, Oberflächenbeschichtungen (z.B. Griffe,
Blenden), Dichtungen, Brennmulden, Roste, Zugplatten,
Umlenkplatten, Feuerraumauskleidungen (z.B. Schamotte),
Keramiken,
Natursteine,
Zündelemente,
Brennraumfühler und Temperaturwächter.
Ebenso
ausgenommen
sind
Nichtbeachtung der Herstellervorschriften zum Betrieb des
Gerätes entstehen (z.B. Überhitzung, Verwendung nicht
zugelassener Brennstoffe, unsachgemäßer Eingriff am
Gerät, elektrische Überspannung, ein fehlerhaft auf das
Gerät eingestellter Kaminzug, nicht durchgeführte oder
mangelhafte Wartung bzw. Reinigung, unsachgemäße
Bedienung vom Betreiber oder Dritten) oder verursacht
werden.
Alle etwaigen Kosten die dem Hersteller durch eine
ungerechtfertigte
Garantieinanspruchnahme
werden dem Anspruchnehmer rückbelastet.
VON
DER
GARANTIE
GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN UNBERÜHRT.
Sensoren,
Schäden,
die
durch
entstehen,
BLEIBEN
GESETZLICHE

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