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Garantie - RIKA SYMBIA Bedienungsanleitung

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8. GARANTIE

Diese Garantiebedingungen gelten nur für die Länder Österreich, Deutschland, Frankreich und die Schweiz Für alle übrigen Länder gelten
gesonderte Bedingungen des Importeurs Im Zweifelsfall sowie bei fehlenden oder fehlerhaften Übersetzungen gilt immer die deutsche
Version als allein gültige
Im Sinne einer rechtzeitigen Schadensbegrenzung ist der Garantieanspruch seitens des Anspruchnehmers beim RIKA Fach- bzw
Vertragshändler durch Rechnung und Angabe von Kaufdatum, Modellnamen, Seriennummer sowie Reklamationsgrund schriftlich geltend
zu machen
GARANTIE
5 Jahre auf den geschweißten Ofenkorpus Dies betrifft ausschließlich Defekte an Material und Verarbeitung sowie die kostenlose
Ersatzlieferung Arbeits- und Wegzeiten werden durch die Herstellergarantie nicht abgegolten
Es dürfen ausschließlich vom Hersteller gelieferte Originalteile verwendet werden Bei Nichtbeachtung – Garantieverlust!
Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass das Gerät sachgemäß laut den jeweils zum Zeitpunkt des Kaufdatums aktuellen Benutzer-
und Inbetriebnahmeanleitungen installiert und in Betrieb genommen wurde Der Anschluss muss durch einen für derartige Geräte
ausgewiesenen Fachmann erfolgen
Alle etwaigen Kosten, die dem Hersteller durch eine ungerechtfertigte Garantieinanspruchnahme entstehen, werden dem Anspruchnehmer
rückbelastet
Ausgenommen sind VERSCHLEISSTEILE und feuerberührte Teile wie Glas, Lack, Oberflächenbeschichtungen (z.B. Griffe, Blenden),
Dichtungen, Brennmulden, Roste, Zugplatten, Umlenkplatten, Feuerraumauskleidungen (z.B. Schamotte), Keramiken, Natursteine,
Thermosteine, sämtliche Lager, Zündelemente, Sensoren, Brennraumfühler und Temperaturwächter.
Ebenso ausgenommen sind Schäden, die durch Nichtbeachtung der Herstellervorschriften zum Betrieb des Gerätes entstehen oder
verursacht werden wie Überhitzung, Verwendung nicht zugelassener Brennstoffe, unsachgemäßer Eingriff am Gerät oder der Abgasleitung,
elektrische Überspannung, ein fehlerhaft auf das Gerät eingestellter bzw ungenügender oder zu starker Kaminzug, Kondenswasser,
nicht durchgeführte oder mangelhafte Wartung bzw Reinigung, Nichtbeachtung der jeweils geltenden baurechtlichen Vorschriften,
unsachgemäße Bedienung vom Betreiber oder Dritten, Transport- und Handlingsschäden
VON DER GARANTIE BLEIBEN GESETZLICHE GEWÄHRLEISTUNGSBESTIMMUNGEN UNBERÜHRT.
Stand 03042018
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