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1.4 Gewährleistung
Die Haftung für Mängel der Lieferung ist in den Lieferbedingungen festgelegt. Für
Schäden, die durch Nichtbeachtung der Betriebsanleitung und der Einsatzbedingungen
entstehen, wird keine Haftung übernommen.
Es verlassen nur einwandfreie Produkte mit den von DÜPERTHAL zugesagten Eigen-
schaften das Werk. Bei Beachtung der Hinweise in dieser Betriebsanleitung ist ein ord-
nungsgemäßer Betrieb gewährleistet.
Jährliche Überprüfungspflicht
Als sicherheitstechnische Einrichtung unterliegen DÜPERTHAL Sicherheits-
schränke einer vom Hersteller empfohlenen jährlichen Überprüfungs-
pflicht. Diese Überprüfung ist durch vom Hersteller qualifiziertes Fachper-
sonal durchzuführen. Ohne die jährliche empfohlene Überprüfung
erlischt der Gewährleistungsanspruch des Kunden gegenüber dem Her-
steller.
1.5 Anforderungen an den Aufstellort
Der Sicherheitsschrank ist zur Aufstellung in einem Gebäude zugelassen.
Eine Aufstellung in Außenbereichen mit und ohne Überdachung ist nicht zulässig.
Das Fundament muss das Gewicht des Sicherheitsschranks im vollbeladenen Zustand
tragen können.
Das Fundament muss waagerecht sein, um die einwandfreie Funktion des Sicherheits-
schranks zu gewährleisten.
Die Tragfähigkeit und Standfestigkeit des Fundamentes muss sowohl im Normalfall als
auch im Falle eines Brandes gewährleistet sein.
Abb. 2: Anforderungen an den Aufstellort
Für den Aufstellort berücksichtigen:
Sicherheitsschrank vor Fahrzeugen, Stößen etc. schützen.
n
Sicherheitsschrank nicht im Bereich von Wärmequellen aufstellen.
n
Sicherheitsschrank vor Feuchtigkeit schützen (Nutzungsklasse 1). Verwendung bei <
n
70 % relativer Luftfeuchte für wenige Wochen pro Jahr in allseitig geschlossenen und
beheizten Bauwerken.
Die Betriebstemperatur muss zwischen - 5 °C und + 40 °C liegen.
n
Allgemeine Informationen
Gewährleistung