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Rheavendors Group xs espresso Handbuch Für Die Installation, Inbetriebnahme Und Wartung Seite 6

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Allgemeine Garantiebedingungen
die vorliegenden Bedingungen regeln die Verpflichtungen von Rheavendors Industries S.p.A. bezüglich
der Gewährleistungen bei Reparaturen; jegliche weitere schriftliche oder mündliche Vereinbarung ist
nicht anwendbar, inbegriffen die in den Kaufbestellungen enthaltenen, falls nicht ausdrücklich durch
Rheavendors Industries S.p.A. akzeptiert und unterzeichnet; falls unten aufgeführte Punkte der
Garantiebedingungen in dem Land, in das das Produkt verkauft wird als ungültig und/oder rechtswidrig
betrachtet werden, werden diese aufgehoben, wobei alle anderen Klauseln weiterhin Gültigkeit besitzen;
1) die mechanischen und elektronischen Komponenten des Geräts besitzen eine Gewährleistung von
zwölf Monaten ab dem auf der Rechnung angegebenen Verkaufsdatum;
2) unter Garantie wird der kostenlose Austausch oder Reparatur der Komponenten verstanden, die
nach unanfechtbarer Beurteilung des Herstellers als Herstellungsfehler anerkannt werden; die
Kosten für den Versand von Geräten, defekten Komponenten und Ersatzteilen an den Hersteller
gehen zu Lasten des Kunden; der Hersteller behält sich vor, neue oder überholte Komponenten für
die Reparatur zu verwenden; auf Originalersatzteile wird eine Garantie von 12 Monaten gewährt;
während der Garantiezeit ersetzte Komponenten werden Eigentum von Rheavendors Services
S.p.A. (siehe „Mod. PO 19.01/2b in Garantie befindliches Material – Autorisierung zur Rückgabe");
3) bei nicht reparierbaren oder wiederholt auftretenden Schäden mit gleicher Ursache, kann der
Hersteller nach eigenem Ermessen das Gerät durch ein identisches oder gleichwertiges Modell
ersetzen; die Garantiezeit des neuen Geräts entspricht der ursprünglichen Garantiezeit des
ausgetauschten Geräts;
4) nicht durch die Garantie abgedeckt sind alle Komponenten, die durch Vernachlässigung oder
Unvorsichtigkeit während des Gebrauchs (Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung des Geräts),
falsche Installation oder Wartung durch nicht autorisiertes Personal, Transportschäden oder andere
Umstände beschädigt werden, die nicht auf Herstellungsfehler des Geräts zurückzuführen sind;
außerdem von Garantieleistungen ausgeschlossen sind Eingriffe für Installation und Anschluss der
Versorgungsanlagen, sowie die in der Bedienungsanleitung aufgeführten Wartungen; die Garantie
deckt die Zahlungssysteme nicht ab; diese sind - sowohl auf dem Gerät installiert, als auch als
Zubehör geliefert - Gegenstand der Garantie des jeweiligen Herstellers, während Rheavendors
Industries S.p.A. nur die Vermittlerrolle übernimmt;
eventuelle Modifikationen an dem Gerät, die nicht schriftlich durch den Hersteller genehmigt
wurden, führen zum sofortigen Verfall der Garantie und liegen in der vollen Verantwortung des
Kunden;
5) die Garantie verfällt bei allen unsachgemäßen Anwendungen des Geräts;
6) Rheavendors Industries S.p.A. übernimmt keine Verantwortung für eventuelle direkte oder indirekte
Schäden an Personen, Tieren oder Gegenständen, die zurückzuführen sind auf:
unsachgemäße Anwendung des Geräts; falsche Installation; unangemessener Strom- oder
Wasseranschluss; schwere Wartungsmängel; nicht ausdrücklich autorisierte Eingriffe oder
Modifikationen; Verwendung von nicht originalen Ersatzteilen;
bei einem Schadensfall ist Rheavendors Industries S.p.A. weder dazu verpflichtet, eventuelle durch
eine Unterbrechung des Gerätebetriebs bedingte finanzielle Ausfälle zu begleichen, noch die
Garantiezeit zu verlängern;
7) falls das Gerät in ein vom Hersteller gewähltes Reparatur- oder Wartungszentrum verschickt werden
muss, gehen die Risiken und Transportkosten zu Lasten des Kunden. Die Transportkosten für
Geräte, defekte Teile und Ersatzteile gehen immer zu Lasten des Kunden;
MAN1000103 V. 10 – 16/12/2014
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