Airbags
WARNUNG: Wenn das Mitfahren von Kindern auf dem Beifahrersitz in Ihrer Marktregion erlaubt ist, liegt es in
der Verantwortung des Fahrers, dass der Front-Airbag auf der Beifahrerseite ausgeschaltet ist. Lassen Sie nie
ein Kind in einem Kindersitz auf dem Beifahrersitz mitfahren, wenn der Airbag aktiviert ist. Für das Kind
besteht in diesem Fall die Gefahr, SCHWERE oder sogar TÖDLICHE Verletzungen davonzutragen. Auf
Empfehlung der National Highway Traffic Safety Administration (NHTSA) müssen alle Beifahrer unter 13 Jahren
auf den Rücksitzen mitfahren.
WARNUNG: Verwenden Sie im Model 3 keine Sitzbezüge. Sitzbezüge könnten das Aufblasen der
sitzmontierten Seiten-Airbags bei Unfällen behindern. Außerdem kann die Genauigkeit der
Sitzbelegungserkennung (sofern vorhanden) beeinträchtigt werden.
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MODEL 3 Benutzerhandbuch