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Herz BioFire 500 Betriebsanleitung Seite 9

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Anforderungen z.B.:
Chloride
max. 30mg/l
PH-Wert
8 – 9,5
Sauerstoff
max. 0,1 mg/l
Die Heizungsanlage muss durch den Installateur
gemäß den gültigen Vorschriften und technischen
Richtlinien
mit
ausreichend
werden.
Bei
Verwendung
von
folgende Rahmenbedingungen einzuhalten:
Mindestens 25% und max. 50% Frostschutzanteil auf
Äthylen oder Propylenbasis je nach
Temperaturniveau
Herstellerangaben unbedingt beachten!
Vor dem Einfüllen gut abmischen, keine
verschiedenen Frostschutzmitteln vermischen
(Kennzeichnung der Anlage!)
In fertige Mischungen kein Wasser zugeben!
Anlagen 1 x jährlich kontrollieren, Frostschutzanteil,
pH-Wert 7,5 – 9,5, Korrosionsschutz bzw. optische
Wasserqualität
Im Falle eines längeren Stromausfalles (z.B. 2 Tage)
wenn
das
Heizsystem
ausgestattet ist, kann es bei niedrigen Temperaturen
zu Einfrierungen kommen. Um dies zu Verhindern
empfiehlt HERZ ein Notstromaggregat mit einer
Leistung die der Anschlussleistung der Anlage, dem
Filtersystem (wenn vorhanden) und der Austragung
entspricht.
3
Brennstoffe
3.1
Holzhackschnitzel
Holzhackschnitzel für nichtindustrielle Verwendung
mit geringem Feinanteil gemäß EN 14961-1/4 gemäß
folgender Spezifikation:
Eigenschaftsklasse A1, A2, B1
• G30 bzw. G50
Partikelgröße P16B, P31,5 und P45A
Wassergehalt min. 15% bis max. 40%
Aschegehalt: <1.0 (A1), <1.5 (A2), <3,0 (B1) m-
%
Heizwert im Anlieferungszustand > 3,1 kWh/kg
Schüttdichte BD im Anlieferungszustand > 150
kg/m³
4
Nur bei Verwendung eines Rührwerkes mit 3x400 Volt
Betriebsanleitung BioFire 500-1000 BioControl Deutsch V1.8
Frostschutz
befüllt
Frostschutzmitteln
ohne
Frostschutzmittel
4
gemäß ÖNORM M7133
Die
Eigenschaftsklassen
erntefrisches Holz und chemisch unbehandelte
Holzrückstände dar. A1 enthält Brennstoffe mit
geringerem Aschegehalt, was auf keine oder wenig
Rinde hinweist und Brennstoffe mit geringerem
Wassergehalt, während Klasse A2 einen geringfügig
höheren
Aschegehalt
aufweist. B1 erweitert Herkunft und Quelle von
Klasse A und schließt weitere Materialien, wie z.B.
Kurzumtriebs-Plantagenholz, Holz aus Gärten und
Plantagen usw., sowie chemisch unbehandeltes
sind
Industrie-Restholz
umfasst
auch
Restholz und Gebraucht-holz.
3.2
Holzpellets
Holzpellets für nichtindustrielle Verwendung nach
ENplus, Swisspellet, DINplus oder ÖNORM M 7135
bzw. Pellets entsprechend EN 14961-2 gemäß
folgender Spezifikation:
Eigenschaftsklasse A1
Der
Brennstofflager
Brennstoffvolumens
(ermittelt mit Lochsieb – Lochdurchmesser
5mm)!
Feinanteil zum Zeitpunkt der Verladung: <1,0 m-
%
Heizwert im Anlieferungszustand > 4,6 kWh/kg
Schüttdichte BD im Anlieferungszustand > 600
kg/m³
Mechanische Festigkeit DU, EN 15210-1 im
Anlieferungszustand, m-%: DU97.5 ≥ 97,5
Durchmesser 6mm
Die Nennleistung und die Emissionswerte können bis
zu einem maximalen Wassergehalt von 25% bzw.
einem
Mindestheizwert
zulässigen Brennstoffes garantiert werden.
Ab ca. 25% Wassergehalt bzw. einem Heizwert < 3,5
kWh/kg ist mit einer entsprechenden Minderleistung
zu rechnen.
Fremdkörper, wie Steine oder Metallteile, dürfen
nicht in die Anlage eingebracht werden! Sand
und
Erde
Verschlackung.
Es kann in Abhängigkeit des Brennstoffes zur
Schlackenbildung kommen, welche eventuell auch
händisch entfernt werden muss.
A1
und
und/oder
ein.
Eigenschaftsklasse
chemisch
behandeltes
maximal
zulässige
darf
8%
nicht
von
3,5
führen
zu
mehr
A2
stellen
Wassergehalt
B2
Industrie-
Feinanteil
im
des
gelagerten
überschreiten
kWh/kg
des
Asche
und
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Biofire 1000

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