Brauchwasser- Wärmepumpe OVUM OPW 170
9 Anhang
Garantiebedingungen
Die Warmwasser-Wärmepumpe muss entsprechend den geltenden Gesetzen, Normen, Richtlinien
und Vorschriften und den allgemeinen Regeln der Technik durch einen zugelassenen
Fachhandwerker installiert werden. Dies sowie die Einhaltung der Vorschriften und Hinweise in
dieser Betriebsanleitung sind eine notwendige Voraussetzung für den Eintritt eines Garantiefalls.
Der PWWB wird bestimmungsgemäß genutzt und regelmäßig durch einen Fachmann gewartet.
Unter diesen Bedingungen und der Beachtung der Garantieausschlussbedingungen bezieht sich die
Garantie auf den kostenlosen Ersatz oder die Lieferung des – als vom Hersteller als fehlerhaft
anerkannten Teils - an unseren Vertriebspartner bzw. an den Installateur. Angefallene Arbeitskosten,
Fahrt- und Transportkosten, ebenso wie jegliche Verlängerung der Garantiezeit sind nicht in den
Garantieleistungen enthalten.
Die Garantie gilt ab dem Kaufdatum (Nachweis durch Rechnung). Sollte dieser Nachweis nicht
erbracht werden können, wird ersatzweise das auf dem Typenschild angegebene Herstelldatum
zuzüglich einer Karenzfrist von 3 Monaten als Beginn der Garantiezeit angenommen.
Die Garantie auf den Austausch von Teilen oder des ganzen Geräts endet mit dem Ablauf der
Garantiefrist des (ursprünglichen) ausgetauschten Teils oder Gerätes.
Der Defekt einer Komponente berechtigt in keinem Fall zum Austausch des kompletten PWWB.
Garantiedauer
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Warmwasserspeicher aus Edelstahl: 5 Jahre
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Elektrische und elektronische Teile: 5 Jahre
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Elektrische Zusatzheizung: 2 Jahre
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Kompressor: 2 Jahre
Verschleißteile sind von der Garantie ausgenommen.
Garantieausschluss
Nachfolgende Punkte führen zu einem Garantieausschluss
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Extreme Einflüsse
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Mechanische Beschädigung durch unsachgemäßen Transport, Lagerung oder Handhabung
des PWWB
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Die unterlassene Reklamation von Transportschäden bei der Warenannahme
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Schäden durch Frost und nicht funktionierenden Wasserablauf
sowie ungenügende Belüftung
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Umweltbedingte Schäden durch Wasser oder Feuer.
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Das Kaltwasser muss Trinkwasserqualität haben und darf als Warmwasser nicht aggressiv
sein. (Gehalt an Chlor, Sulfaten, Kalzium, elektrische Leitfähigkeit und Ph-Wert).
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Schäden durch Überdruck in Folge von fehlender, unsachgemäß installierter oder nicht
funktionierender Sicherheitsarmatur.
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Überspannung in der Stromversorgung (Blitz, Unterbrechung des Nullleiters, Netzstörung.....)
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Falls der Aufstellungsort nicht oder schwer zugänglich ist, sodass das Gerät nicht
ordnungsgemäß gewartet, repariert oder ausgetauscht werden kann, sind Schäden oder
Folgeschäden von der Garantie ausgeschlossen.
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oder Wasserzufuhr