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Ihre Pflichten Als Endnutzer; Einhaltung Der Rohs-Richtlinie; Hinweise Zum Recycling; Rücknahmepflichten Der Vertreiber - Grundig GSN 10730 XN Bedienungsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 24

1.4Ihre Pflichten als Endnutzer

Dieses Elektro- bzw.
Elektronikgerät ist mit
einer durchgestrichenen
Abfalltonne auf Rädern
gekennzeichnet. Das Gerät
darf deshalb nur getrennt vom
unsortierten Siedlungsabfall
gesammelt und zurückgenommen
werden. Es darf somit nicht in den
Hausmüll gegeben werden. Das
Gerät kann z.B. bei einer
kommunalen Sammelstelle oder
ggf. bei einem Vertreiber (siehe
unten zu deren
Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben werden.
Das gilt auch für alle Bauteile,
Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt
werden darf, müssen alle
Altbatterien und Altakkumulatoren
vom Altgerät getrennt werden, die
nicht vom Altgerät umschlossen
sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem
Altgerät entnommen werden
können. Der Endnutzer ist zudem
selbst dafür verantwortlich,
personenbezogene Daten auf dem
Altgerät zu löschen.
Einhaltung der RoHS-
Richtlinie:
Das von Ihnen gekaufte Gerät
entspricht der RoHS-Richtlinie
der EU (2011/65/EU). Es enthält
keinerlei Materialien, die gemäß
der Richtlinie als schädlich oder
verboten gelten.

1.5Hinweise zum Recycling

Helfen Sie mit, alle
Materialien zu recyceln, die
mit diesem Symbol
gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien,
insbesondere Verpackungen, nicht
im Hausmüll, sondern über die
bereitgestellten Recyclingbehälter
oder die entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt - und
Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
1.6Rücknahmepflichten
der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m²
Verkaufsfläche Elektro- und
Elektronikgeräte vertreibt oder
diese gewerblich an Endnutzer
abgibt, ist verpflichtet, bei
Abgabe eines neuen Gerätes,
ein Altgerät des Endnutzers
der gleichen Geräteart, das
im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät
erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe, unentgeltlich
zurückzunehmen. Das gilt auch für
Vertreiber von Lebensmitteln mit
einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m², die mehrmals
im Kalenderjahr oder dauerhaft
IT
HR
NL
ES
PT
7

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