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Vereinfachte Eu-Konformitätserklärung; Hinweise Zur Messgenauigkeit Entsprechend Der Musterprüfbescheinigung (Eichrechtkonformität) - ABB Terra AC Installationsanleitung

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11.17. Vereinfachte EU-Konformitätserklärung
EU-Konformitätserklärung
Hiermit erklärt die ABB E-Mobility GmbH dass der Artikel Terra AC in sämtlichen Modellvarian-
ten mit der Richtlinie 2014/53/EU übereinstimmt.
Der Link zum vollständigen Text der EU-Konformitätserklärung ist unter Kapitel 1.9 zugehö-
rige Dokumente aufgeführt.
11.18. Hinweise zur Messgenauigkeit entsprechend der
Musterprüfbescheinigung (Eichrechtkonformität)
I - Anforderungen an den Betreiber des Ladegeräts, die er als Voraussetzung für den ord-
nungsgemäßen Betrieb des Ladegeräts erfüllen muss. Betreiber der Ladeeinrichtung ist der
Benutzer des Messgerätes im Sinne von § 31 des Mess- und Eichgesetzes.
1.
Die Ladeeinrichtung gilt nur dann als bestimmungsgemäß und eichrechtskonform
verwendet, wenn die darin eingebauten Zähler keinen anderen Umgebungsbedingun-
gen ausgesetzt werden als denen, für die ihre Baumusterprüfbescheinigung ausge-
stellt wurde.
2.
Der Eigentümer dieses Produktes bzw. Standortbetreiber muss bei der Anmeldung
der Ladepunkte bei der Bundesnetzagentur auch die auf dem Ladegerät angegebene
PK für die Ladepunkte in dessen Anmeldeformular eintragen! Ohne diese Registrie-
rung ist ein eichrechtskonformer Betrieb des Ladegerätes nicht möglich.
3.
Der Eigentümer dieses Produkts bzw. Standortbetreiber muss sicherstellen, dass die
Kalibrierungsgültigkeitszeiträume für die Komponenten im Ladegerät und für das La-
degerät selbst nicht überschritten werden.
4.
Der Eigentümer bzw. Standortbetreiber muss die vom Ladegerät gelesenen signier-
ten Datenpakete - entsprechend der Paginierung - dauerhaft (auch) auf Hardware
speichern, die für diesen Zweck in seinem Besitz ist - ("dedizierter Speicher") - und sie
verfügbar halten für autorisierte Dritte (betriebliche Verpflichtung des Speichers.).
Permanent bedeutet, dass die Daten nicht nur bis zum Abschluss des Geschäftsvor-
falls gespeichert werden müssen, sondern zumindest bis zum Ablauf der gesetzlichen
Fristen für den Rechtsbehelf für den Geschäftsvorgang. Für nicht vorhandene Daten
dürfen zu Abrechnungszwecken keine Ersatzwerte erstellt werden.
5.
Der Eigentümer dieses Produkts bzw. Standortbetreiber muss den Benutzern von
Messwerten, die von ihm Messwerte aus diesem Produkt erhalten, diese zur Verfü-
gung stellen und sie in Geschäftsvorgängen mit einer elektronischen Form von Be-
triebsanweisungen verwenden, die von der Konformitätsbewertungsstelle genehmigt
wurde. Der Benutzer dieses Produkts muss insbesondere auf Nr. II "Anforderungen an
den Benutzer an die Messwerte vom Ladegerät" hinweisen.
6.
Der Eigentümer dieses Produktes bzw. Standortbetreiber ist verpflichtet, gemäß § 32
MessEG (Auszug) zu benachrichtigen: § 32 Meldepflicht (1) Wer neue oder erneuerte
STATUS
Approved
© Copyright
[Year of first publication]
2,4 GHz
13,56 MHz
SECURITY LEVEL
Public
ABB. All rights reserved.
10
Keine Angabe
DOCUMENT ID.
Installationsanleitung
REV.
LANG.
PAGE
B
DE
68/71

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