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Rohs; Rcm Kennzeichnung; Ex-Zulassungen; Funkrichtlinie En 302729 - Endress+Hauser Micropilot FMR62B HART Technische Information

Freistrahlendes radar
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Inhaltsverzeichnis

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RoHS

RCM Kennzeichnung

Ex-Zulassungen

Druckgeräte mit zulässigem
Druck ≤ 200 bar (2 900 psi)

Funkrichtlinie EN 302729

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Der Hersteller bestätigt die erfolgreiche Prüfung des Geräts mit der Anbringung des CE-Zeichens.
Das Messsystem entspricht den Stoffbeschränkungen der Richtlinie zur Beschränkung der Verwen-
dung bestimmter gefährlicher Stoffe 2011/65/EU (RoHS 2) und der delegierten Richtlinie (EU)
2015/863 (RoHS 3).
Das ausgelieferte Produkt oder Messsystem entspricht den ACMA (Australian Communications and
Media Authority) Regelungen für Netzwerkintegrität, Leistungsmerkmale sowie Gesundheits- und
Sicherheitsanforderungen. Insbesondere werden die Vorgaben der elektromagnetischen Verträglich-
keit eingehalten. Die Produkte sind mit der RCM Kennzeichnung auf dem Typenschild versehen.
Beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen sind zusätzliche Sicherheitshinweise zu beachten.
Diese sind dem separaten Dokument "Safety Instructions" (XA) zu entnehmen, welches im Lieferum-
fang enthalten ist. Die jeweils gültige XA ist auf dem Typenschild referenziert.
Ex-geschützte Smartphones und Tablets
Beim Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen müssen mobile Endgeräte mit Ex-Zulassung ver-
wendet werden.
Druckgeräte mit Flansch und Einschraubstück, die kein druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen, fal-
len, unabhängig von der Höhe des maximal zulässigen Drucks, nicht unter die Druckgeräterichtlinie.
Begründung:
Die Definition für druckhaltende Ausrüstungsteile lautet nach Artikel 2, Absatz 5 der Richtlinie
2014/68/EU: Druckhaltende Ausrüstungsteile sind „Einrichtungen mit Betriebsfunktion, die ein
druckbeaufschlagtes Gehäuse aufweisen".
Weist ein Druckgerät kein druckbeaufschlagtes Gehäuse auf (kein eigener identifizierbarer Druck-
raum), so liegt kein druckhaltendes Ausrüstungsteil im Sinne der Richtlinie vor.
Die Geräte entsprechen der LPR (Level Probing Radar)-Funkrichtlinie EN 302729. Die Geräte sind
für uneingeschränkten Einsatz innerhalb und außerhalb geschlossener Behälter in den Ländern der
EU und der EFTA zugelassen. Voraussetzung ist, dass die entsprechenden Länder die Richtlinie
schon umgesetzt haben.
Derzeit haben folgende Länder die Richtlinie schon umgesetzt:
Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien,
Irland, Island, Italien, Liechtenstein, Litauen, Lettland, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich,
Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Zypern.
Alle nicht aufgeführten Länder sind derzeit noch mit der Umsetzung beschäftigt.
Für den Betrieb der Geräte außerhalb von geschlossenen Behältern ist Folgendes zu beachten:
1.
Die Installation muss durch geschultes Fachpersonal erfolgen.
2.
Die Antenne des Geräts muss an einem festen Ort und senkrecht nach unten installiert wer-
den.
3.
Der Montageort muss 4 km (2,49 mi) von den unten aufgeführten Astronomischen Stationen
entfernt sein oder es muss eine entsprechende Genehmigung durch die zuständige Behörde
vorliegen. Wird ein Gerät im Abstand von 4 ... 40 km (2,49 ... 24,86 mi) um eine der aufge-
führten Stationen montiert, so darf das Gerät nicht höher als 15 m (49 ft) über dem Boden
montiert sein.
Micropilot FMR62B HART
A0029561
Endress+Hauser

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