Diese Garantieleistung setzt voraus, dass inner-
halb der Dreijahresfrist das defekte Gerät und der
Kaufbeleg (Kassenbon) vorgelegt und schriftlich kurz
beschrieben wird, worin der Mangel besteht und
wann er aufgetreten ist .
Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
erhalten Sie das reparierte oder ein neues Produkt
zurück . Mit Reparatur oder Austausch des Produkts
beginnt kein neuer Garantiezeitraum .
Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert . Dies gilt auch für ersetzte und reparierte
Teile . Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schä-
den und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden . Nach Ablauf der Garantiezeit
anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig .
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien
sorgfältig produziert und vor Auslieferung gewis-
senhaft geprüft .
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STKK 16 B1