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Installation; Standortwahl Und Standortbedingungen; Allgemeine Bautechnische Voraussetzungen; Bodenverhältnisse - AQa.Line 140 L Betriebsanleitung

Aqa.line
Inhaltsverzeichnis

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Betriebsanleitung
AQa.Line Sickerschacht

3 Installation

3.1 Standortwahl und Standortbedingungen

3.1.1 Allgemeine bautechnische Voraussetzungen

Vor der Installation müssen folgende Punkte unbedingt abgeklärt werden:
Die bautechnische Eignung des Bodens nach DIN 18196
Maximal auftretende Grundwasserstände bzw. Sickerfähigkeit des Untergrunds
Auftretende Belastungsarten (z.B. Verkehrslasten)
Zur Bestimmung der bodenphysikalischen Gegebenheiten sollte ein Bodengutachten veranlasst
werden. Die Grube für den Sickerschacht sollte nicht in einer Geländemulde angelegt werden.
Der Abstand zwischen der Sohle der Versickerungsanlage und dem höchsten
Grundwasserstand (Mächtigkeit des Sickerraums) soll mindestens 1 m
betragen!
i
Zu Baumbeständen soll ein ausreichender Abstand eingehalten werden. Als
Hinweis
Faustregel gilt: Der Mindestabstand der Versickerungsanlage zur Baumkrone
soll dem maximalen Baumkronendurchmesser entsprechen.
3.1.2 Bodenverhältnisse
Bedingt durch den Zweck der Sickerschächte ist der Einbau in Bereichen mit zeitweilig
auftretenden Grund- oder Schichtenwasser bzw. Staunässegefahr, die sich typischerweise bei
bindigen (schluff- oder tonhaltigen) Böden ergibt, nicht möglich bzw. nicht zulässig. Entsprechend
muss eine ausreichende Wasserdurchlässigkeit des Bodens am geplanten Standort vorliegen.
3.1.3 Lage zu Gebäuden
Sickerschächte der Serie AQa.Line können keine Fundamentlasten
aufnehmen und dürfen nicht überbaut werden! Zu bestehenden oder
geplanten Fundamenten ist ein ausreichender Abstand einzuhalten!
!
Um eine Beeinflussung des Lastabtrags des Fundaments und eine
Achtung
Vernässung am Gebäude zu vermeiden, ist ein Abstand von der
Gebäudewand einzuhalten, der min. dem 1,5 fachen der Baugrubentiefe
entspricht! Ggf. sollte die Statik durch einen Statiker geprüft werden!
Abbildung 1:
Mindestabstand zu Gebäuden
BA_SIS_PUUT_06.22
Mindestabstand
= Baugrubentiefe x 1.5
Seite 6 von 13
Stand: 2022.06.14
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