26.1 Gefahrenhinweise
Wiederaufladbare Hörgeräte enthalten einen Lithium-Ionen-
Akku, der bei Flugreisen im Handgepäck mit an Bord
genommen werden kann. Die Hörgeräte dürfen nur im
Handgepäck und nicht im aufgegebenen Gepäck transportiert
werden.
Ihr Hörgerät operiert im Frequenzbereich von
2,4 GHz – 2,48 GHz. Das Hörgerät verfügt über einen
Flugmodus. Wie Sie diesen aktivieren, erfahren Sie in
Kapitel 14.
Jedes Hörgerät wird an den individuellen Hörverlust des
jeweiligen Trägers angepasst und darf daher nur von diesem
getragen werden. Es darf niemals von einer anderen Person
getragen werden, das könnte zu Gehörschäden führen.
Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Sonova AG
dürfen keine Änderungen oder Modifikationen am Hörgerät
oder am Ladegerät vorgenommen werden. Derartige
Veränderungen können Ihr Gehör schädigen oder das Hörgerät
beschädigen.
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