3.2
Örtliche Vorschriften
Der ordnungsgemäße Betrieb der Maschine wird zusätzlich zu dieser Anleitung durch
Gesetze und Vorschriften geregelt.
Für den Betrieb der Maschine gelten zusätzlich die folgenden Vorschriften:
Vorschriften zum Betreiben von Maschinen (auch hier nicht ausdrücklich genannte
•
Gesetze und Vorschriften).
Unfallverhütungsvorschriften.
•
Unternehmensinterne Vorschriften.
•
Hinweise auf der Maschine.
•
3.3
Pflichten des Betreibers
In diesem Kapitel finden Sie Informationen zu den Pflichten des Maschinenbetreibers:
Sicherheitsmaßnahmen planen und kontrollieren (Seite 23)
•
Verletzungsrisiko minimieren (Seite 24)
•
Maschine störungsfrei betreiben (Seite 24)
•
Vorsorge für den Brandfall (Seite 25)
•
3.3.1
Sicherheitsmaßnahmen planen und kontrollieren
Der Sorgfaltspflicht des Betreibers unterliegt es, Sicherheitsmaßnahmen zu planen
und deren Ausführung zu kontrollieren.
Dazu zählen u. a. die folgenden Punkte:
Messen Sie die arbeitsplatzbezogenen Lärmwerte regelmäßig und ergreifen Sie
•
entsprechende Schutzmaßnahmen.
Überprüfen Sie die Verwendung der PSA durch Ihre Mitarbeiter.
•
Klären Sie Ihre Mitarbeiter über die Langzeitfolgen von Lärm auf.
•
Lassen Sie regelmäßig Messungen von fachkundigen Personen nach dem Stand der
•
Technik durchführen und ergreifen Sie entsprechende Schutzmaßnahmen der
Gefährdungsbeurteilung.
Führen Sie ein Zeitmanagement über die Expositionsdauer für das Bedienpersonal ein,
•
gemäß den Anforderungen der LärmVibrationsArbSchV. Bei Jugendlichen bzw. Müttern
sind zudem die Anforderungen des JArbSchG sowie des MuSchG und der MuSchArbV zu
berücksichtigen.
Gemäß Tabelle „Expositionspunkte für Hand-Arm-Vibrationen" (siehe „Technische
Regeln zur Lärm- und Vibrationsschutzverordnung") darf eine tägliche Einwirkungsdauer
von einer Stunde nicht überschritten werden.
Überwachen Sie das sicherheitsorientierte Arbeiten des Bedienpersonals. Veranlassen
Sie Vorsorgemaßnahmen gemäß der ArbMedVV.
Stellen Sie sicher, dass der Bediener die Original-Betriebsanleitung vor der
•
Inbetriebnahme gelesen hat.
CEDIMA • Technische Dokumentation • CF • 4030 Fugenschneider • 194030001 - xx4030xx • Ausgabedatum 17.03.2022
Pflichten des Betreibers
Sicherheit
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